Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Problembereiche
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Problembereiche

Mobbing, Bullying - Verbalaggression - Physische Aggressionen - Sachbeschädigung - Erpressung - Waffen - Schulschwänzen - Schulwegproblematik - Fremdenfeindlichkeit - Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen  -Sexuelle Belästigung - alltägliche Regelverstöße - Drogenmissbrauch


Problembereiche in Kurzdarstellung

Lösungsansätze

Projekte


Mobbing, Bullying

Unter Mobbing versteht man kontinuierlich geplante Aktionen mit dem Ziel der sozialen Ausgrenzung zur eigenen Vorteilnahme zwischen Einzelpersonen und/ oder Gruppen. Der Begriff Mobbing wird verwendet, wenn eine Person am Arbeitsplatz bzw. in der Schule Zielscheibe feindseliger und systematischer Attacken, häufig über einen längeren Zeitraum hinweg, ist. Die angegriffene Person erlebt sich als unterlegen. In der Regel weisen Mobbingfälle in der Schule die nachstehenden Verhaltensweisen auf:

  • Ausgrenzung aus der Klassengemeinschaft
  • Beschädigung von Schulsachen und Materialien
  • Auslachen
  • Verstecken von Kleidungsstücken
  • ungerechtfertigte Beschuldigungen
  • Knuffen, Stolpern lassen und Schlagen auf dem Pausenhof
  • Erpressung und Bedrohung
  • sexuelle Belästigung

Die Auswirkungen der Schikanen werden bei Kindern und Jugendlichen mit zunehmender Dauer immer mehr sichtbar: Nervosität, Schlafstörungen, Ausreden, um den Sportunterricht zu meiden, häufiges Fehlen ohne Entschuldigung

 



Persönlichkeitsstärkung
Empathie fördern
Streitschlichtung
Täter-Opfer-Ausgleich
Elternarbeit
Normverdeutlichung
Schulvereinbarung
Zivilcourage
Selbstbehauptungs- und Selbstverteidungskurse für Kinder




P21 Gemeinsame Erziehungsziele
P25 Gewaltprävention durch Vernetzung von Schule, Eltern und Stadt
P34 Gewaltprävention nach Dan Olweus
P35 Fit und stark fürs Leben
P36 RESPEKT- Aktion gewaltfreie Schule
P41 Die Mutprobe -oder wer hat Angst vor Möffin
P45 Power ohne Fäuste
P46 Cool & taff
P50 KEEP COOL
P52 Stark sein ohne prügeln
P57 f.ü.r. - Freunde üben Rücksicht


Verbalaggression

Beim Menschen wird Aggression definiert als körperliches oder verbales Handeln, das mit der Absicht ausgeführt wird, zu verletzen oder zu zerstören.

Verbalaggressionen beinhalten verschiedene Ausprägungen von Beschimpfungen, Beleidigungen, Diffamierungen,,, bis hin zu subtileren Methoden wie Zynismus und Ironie.

 

Kommunikationfähigkeit erweitern
Streitschlichtung
Soziales Lernen als Schulprogramm
Persönlichkeitsstärkung
Schulvereinbarung
 

 

P34 Gewaltprävention nach Dan Olweus
P35 Fit und stark fürs Leben
P46 Cool & taff
P47 M wie Miteinander
P50 KEEP COOL
P52 Stark sein ohne prügeln
P53 Immer cool drauf - Jungenprojekt
P54 Netzwerk Soziales Lernen
P56 Faustlos
P57 f.ü.r. - Freunde üben Rücksicht

 


Physische Aggression

Gewalt ist "eingesetzter physischer Zwang, der zu körperlich geschädigten Opfern führt" (Willems, 1993). Eine normative Verletzung muss hinzukommen, dass physischer Zwang zur Gewalt wird (z.B. ist Kämpfen nach Regeln oder die Rangeleien unter gleichaltrigen Jungen keine Gewalt).Damit unterliegt eine Festlegung dessen, was körperliche (physische) Gewalt ist, einer sozialen Vereinbarung, die nur für die gegenwärtige Situation gilt. Auch die Androhung des körperlichen Zwangs erfüllt das Kriterium der physischen Gewalt. Schließlich wird Gewalt gegen Sachen (Vandalismus) ebenfalls zur physischen Gewalt gerechnet.



Normverdeutlichung
Schulsozialarbeit
Soziales Lernen als Schulprogramm
Schulvereinbarung
Streitschlichtung
Täter-Opfer-Ausgleich
Kommunikationsfähigkeit erweitern
Erlebnispädagogik
Bewegte Schule
Kommunale Kriminalprävention



P10 Schulsozialarbeit am Manzenberg

P13 Haudidudi Rumpelpumpel
P19 Schulsozialarbeit in Sindelfingen
P20 Streitschlichter-Ausbildung
P21 Gemeinsame Erziehungsziele
P23 Hinsehen und Einschreiten
P25 Gewaltprävention durch Vernetzung
P26 Bündnis für Erziehung
P31 STUPS
P34 Gewaltprävention nach Dan Olweus
P35 Fit und stark fürs Leben
P36 RESPEKT - Aktion gewaltfreie Schulen
P38 Soziales Kompetenztraining
P44 Max(chs) Besser
P45 Power ohne Fäuste
P46 Cool & taff
P50 KEEP COOL
P52 Stark sein ohne prügeln
P53 Immer cool drauf - Jungenprojekt
P54 Netzwerk Soziales Lernen
P56 Faustlos
P57 f.ü.r. - Freunde üben Rücksicht

 


Sachbeschädigung

Strafbar ist die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache (§303,304 StGB). Sie führt zu einer zivilrechtlichen Schadensersatzpflicht. Insbesondere illegale Graffiti an privatem oder öffentlichem Eigentum können hohe zivilrechtliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Wird Graffiti nicht sofort beseitigt, zieht es weitere Graffiti nach sich.

 

 

Normverdeutlichung
Sanktionen
Streitschlichtung
Täter-Opfer-Ausgleich
Empathie fördern
Kommunale Kriminalprävention

 

P 27 Schulhausgestaltung

P 09 Heidenheimer Projekt


Erpressung

Die Ausübung bzw. die Androhung von Gewalt, um einen anderen zur Herausgabe von Geld, Kleidung oder anderer Wertgegenstände zu bringen, wird auch verharmlosend "Abzocke" oder "Abziehen" genannt. Raubdelikte sind Verbrechenstatbestände, die in jedem Fall bei der Polizei angezeigt werden sollten. Taschengelderpressungen sind z.B. oftmals auf Dauer angelegt, mit schwerwiegenden Folgen für die Opfer und ihr soziales Umfeld. Die Opfer wenden sich selten von sich aus an Lehrer oder Eltern und werden häufig selbst straffällig, um die unberechtigten Forderungen zu erfüllen. Neben der Hilfe für das Opfer ist ein Vorgehen gegen den Täter unbedingt erforderlich.

 

 

Kommunale Kriminalprävention
Täter-Opfer-Ausgleich
Soziales Lernen als Schulprogramm
Elternarbeit

 

P 09 Heidenheimer Projekt


Waffen

Wenn Schüler/-innen Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, in die Schule mitbringen, müssen die Lehrkräfte einschreiten. Es ist möglichst zu veranlassen, dass diese Waffen der Polizei überlassen werden. Davon unabhängig besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Schulgesetzes und der Schul- und Hausordnung einer Schule den Besitz von gefährlichen Gegenständen, die nicht unter das Waffengesetz fallen (z.B. Baseballschläger und Taschenmesser), im Schulbereich einzuschränken oder zu untersagen. Werden durch die Schulordnung verbotene Gegenstände festgestellt, sollten diese den Erziehungsberechtigten übergeben werden. Volljährigen Schülern ist der Gegenstand unter Hinweis auf die schuldisziplinarischen Konsequenzen nach Unterrichtsende wieder auszuhändigen.

Lehrkräfte dürfen Schüler/-innen (des eigenen Geschlechts) durchsuchen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass von ihnen eine akute Gefahr für andere Personen ausgeht (z.B. bei Verdacht, dass ein Schüler eine Waffe zum möglichen Gebrauch mit sich führt).

 

 

Broschüre "Jugendtypische Waffen und Gegenstände"; Dezember 2003, hrsg. LKA Baden-Württemberg.
 

Kommunale Kriminalprävention
Normverdeutlichung

 


Schulschwänzen

Schulschwänzen oder Schulverweigerung kann viele Gründe haben. Im Schulabsentismus wird häufig erst erkennbar, wie dringend notwendig ein sich Kümmern um den betroffenen Schüler ist. Untersuchungen zeigen, dass ein deutlicher Zusammenhang besteht zwischen Schulverweigerung und delinquentem Verhalten, wie z.B. Ladendiebstahl und Gewaltdelikten.

Notorisches Schulschwänzen kann in Baden-Württemberg unterschiedliche Konsequenzen haben.

Häufige Fehlzeiten können im Zeugnis vermerkt werden. Wer seiner Schulpflicht nicht nachkommt, kann laut Schulgesetz mit einer Geldstrafe bestraft werden. Verantwortlich für das Verhängen der Bußgelder sind die jeweiligen Ordnungsämter. Die Schulen erstatten hierzu eine formale Anzeige, für die es eigens Vordrucke gibt. Die Höhe des Bußgeldes liegt im Ermessensspielraum der Kommunen. Das Gesetz sieht außerdem die Möglichkeit vor, Schüler von der Polizei in den Unterricht zurückbringen zu lassen. Hierzu empfehlen sich Absprachen zwischen Schule, Polizei und weiteren beteiligten Behörden.

 

 

Normverdeutlichung
Sanktionen
Kommunale Kriminalprävention
Schulsozialarbeit

 


Schulwegproblematik

Der Schulweg ist häufig ein Ort für physische und psychische Gewaltsituationen zwischen Kindern und Jugendlichen. Hier finden Raufereien und Schlägereien, Erpressung und Abzocke, Sachbeschädigungen sowie gezielte Beleidigungen und Provokationen statt.

Rangeleien in den Schulbussen veranlassten an mehreren Orten Schulen, Eltern, Polizei und Busunternehmen gemeinsame Initiativen zu entwickeln.

 

 

Kommunale Kriminalprävention
Elternarbeit

 

P05 Elterninitiative mit Busunternehmen und Schulleitung
P17 Busschule


Fremdenfeindlichkeit

Der Begriff ist nicht deckungsgleich mit Rechtsextremismus, sondern nur ein Indikator dafür. Fremdenfeindlichkeit resultiert aus den Komponenten Rassismus, Nationalismus, mangelnde Offenheit für andere Kulturen und diffusen Ängsten vor Überfremdung. Fremdenfeindliche Straftaten sind Handlungen, die sich gegen Personen und deren Besitz richten, die wegen ihres Aussehens, ihrer Rasse, Herkunft oder Nationalität als fremd erscheinen und denen deshalb ein Bleiberecht in der Wohnumgebung oder in Deutschland abgesprochen wird.

 

 

 

Normverdeutlichung
Empathie fördern
Persönlichkeitsstärkung
Kommunale Kriminalprävention
Zivilcourage
Aktiv gegen Rechtsextremismus

 

 

P32 Sport macht Freunde
P45 Power ohne Fäuste
P46 Cool & taff
P48 Projekttag A: Schublade offen! Am Anfang war das Vorurteil
P49 Projekttag B: Planspiel Monolizien
P50 KEEP COOL
P52 Stark sein ohne prügeln

 


Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen

" Jugendkriminalität ist immer noch Jungendkriminalität " titelte am 26.6.2004 die Bietigheimer Zeitung und verwies auf die Polizeistatistik:
"Von den knapp 66 000 Tatverdächtigen unter 21 Jahren, die 2003 in Baden-Württemberg ermittelt wurden, waren gut drei Viertel männlich."Interessant ist dabei: Neben der Tatsache, dass den ca. 50 000 männlichen 16000 weibliche Tatverdächtige gegenüberstehen, ist der Anteil der Mädchen unter zwölf Jahren mit 30% höher ist als bei den Jungen. Alarmierend ist die Steigerungsrate kriminellen weiblichen Jugendlichen. Wobei auch die Unterschiede hinsichtlich Mobbing, Raub, Diebstahl und schwerer Körperverletzung geschlechtsspezifisch ausgeprägt sind.Das wissen auch die Lehrerinnen und Lehrer.Maßnahmen der Gewaltprävention, die diese Fakten, d.h. die Unterschiede von Jungen und Mädchen hinsichtlich Häufigkeit und Formen der Gewalt nicht in Methodik und Didaktik der Projekte mit einbeziehen, können daher nicht umfassend greifen.
"Gender Mainstreaming" heißt der politisch und pädagogisch institutionalisierte Begriff für dieses Vorgehen.
( Dr. Margrit Wienholz - Landesinstitut für Erziehung und Unterricht Baden-Württemberg)

 

Gender Mainstreaming

Persönlichkeitsstärkung

Empathie fördern

Erlebnispädagogik

Selbstbehauptungs- und Selbstverteidungskurse für Kinder

 

 

P25 Gewaltprävention durch Vernetzung
P31 STUPS
P45 Power ohne Fäuste
P46 Cool & taff
P53 Immer cool drauf


Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung ist eine Form der sexuellen Gewalt, die unter Jugendlichen in Form von sexualisierter Sprache, Berührungen der Geschlechtsteile und Darbietung von pornographischen Bildern und Zeichnungen praktiziert wird. Den Opfern ist es oft peinlich, Lehrern oder Eltern davon zu berichten. Deshalb ist es für Lehrkräfte äußerst wichtig, beobachtete Fälle von sexueller Belästigung zur Sprache zu bringen und als eine Form von Gewalt, die nicht hinnehmbar ist, zu ächten. Entsprechende Klassenregeln können zur weiteren Sensibilisierung und Verhaltensänderung beitragen.

 

 

Normverdeutlichung
Persönlichkeitsstärkung

Selbstbehauptungs- und Selbstverteidungskurse für Kinder

 

P22 Für starke Kids

P28 Stiftung "Hänsel und Gretel"


alltägliche Regelverstöße

Das Zusammenleben von Menschen in Gemeinschaften, wie sie Familien, einzelne Klassen oder gesamte Schulen darstellen, wird durch Absprachen zwischen den Mitgliedern geregelt (Klassenregeln, Schulordnung etc.). Regelverstöße bedeuten eine Missachtung bestehender Vereinbarungen und ziehen daher Sanktionen nach sich.

 

 


Sanktionen
Normverdeutlichung
Schulvereinbarung

 


P03 Schüler-Eltern-Handbuch
P09 Heidenheimer Projekt
P13 Haudidudi Rumpelpumpel
P21 Gemeinsame Erziehungsziele
P36 RESPEKT
P44 Max(chs) Besser
P47 M wie Miteinander


Drogenmissbrauch

Sowohl von den legalen Suchtmitteln wie Alkohol und Nikotin als auch den illegalen Drogen geht eine Gefährdung von Jugendlichen und Kindern aus. Gerade unter der Einwirkung von Alkohol, Kokain und Amphetamine können Gewaltpotentiale entstehen. Außerdem geht mit den illegalen Drogen - hierbei sind hauptsächlich die harten Drogen (Heroin, Kokain, LSD und Amphetamine) zu nennen - ein kriminelles Umfeld einher.

Die Drogenbeauftragten der Schulen sammeln die einschlägigen Informationsmaterialien, geben diese im Rahmen schulischer Veranstaltungen weiter und sichern den Kontakt zu professionellen Einrichtungen der Suchtprävention, Suchtberatung und Suchttherapie.

 

 

Persönlichkeitsstärkung
Erlebnispädagogik
Schulsozialarbeit
Elternarbeit

 

P08 Jugendtreff Bettringen

P31 STUPS

P35 Fit und stark fürs Leben

P45 Power ohne Fäuste

Herausgegeben vom:
Kontaktbüro Gewaltprävention
im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Stuttgart

 



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