Problembereiche
Mobbing, Bullying - Verbalaggression - Physische Aggressionen - Sachbeschädigung - Erpressung - Waffen - Schulschwänzen - Schulwegproblematik - Fremdenfeindlichkeit - Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen -Sexuelle Belästigung - alltägliche Regelverstöße - Drogenmissbrauch
Problembereiche in Kurzdarstellung | Lösungsansätze | Projekte |
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Unter Mobbing versteht man kontinuierlich geplante Aktionen mit dem Ziel der sozialen Ausgrenzung zur eigenen Vorteilnahme zwischen Einzelpersonen und/ oder Gruppen. Der Begriff Mobbing wird verwendet, wenn eine Person am Arbeitsplatz bzw. in der Schule Zielscheibe feindseliger und systematischer Attacken, häufig über einen längeren Zeitraum hinweg, ist. Die angegriffene Person erlebt sich als unterlegen. In der Regel weisen Mobbingfälle in der Schule die nachstehenden Verhaltensweisen auf:
Die Auswirkungen der Schikanen werden bei Kindern
und Jugendlichen mit zunehmender Dauer immer mehr sichtbar: Nervosität,
Schlafstörungen, Ausreden, um den Sportunterricht zu meiden, häufiges
Fehlen ohne Entschuldigung
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Beim Menschen wird Aggression definiert als körperliches oder verbales Handeln, das mit der Absicht ausgeführt wird, zu verletzen oder zu zerstören. Verbalaggressionen beinhalten verschiedene Ausprägungen von Beschimpfungen, Beleidigungen, Diffamierungen,,, bis hin zu subtileren Methoden wie Zynismus und Ironie. |
Kommunikationfähigkeit erweitern |
P34
Gewaltprävention nach Dan Olweus
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Gewalt ist "eingesetzter physischer Zwang, der zu körperlich geschädigten Opfern führt" (Willems, 1993). Eine normative Verletzung muss hinzukommen, dass physischer Zwang zur Gewalt wird (z.B. ist Kämpfen nach Regeln oder die Rangeleien unter gleichaltrigen Jungen keine Gewalt).Damit unterliegt eine Festlegung dessen, was körperliche (physische) Gewalt ist, einer sozialen Vereinbarung, die nur für die gegenwärtige Situation gilt. Auch die Androhung des körperlichen Zwangs erfüllt das Kriterium der physischen Gewalt. Schließlich wird Gewalt gegen Sachen (Vandalismus) ebenfalls zur physischen Gewalt gerechnet. |
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Strafbar ist die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache (§303,304 StGB). Sie führt zu einer zivilrechtlichen Schadensersatzpflicht. Insbesondere illegale Graffiti an privatem oder öffentlichem Eigentum können hohe zivilrechtliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Wird Graffiti nicht sofort beseitigt, zieht es weitere Graffiti nach sich.
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Normverdeutlichung | P 09 Heidenheimer Projekt |
Die Ausübung bzw. die Androhung von Gewalt, um einen anderen zur Herausgabe von Geld, Kleidung oder anderer Wertgegenstände zu bringen, wird auch verharmlosend "Abzocke" oder "Abziehen" genannt. Raubdelikte sind Verbrechenstatbestände, die in jedem Fall bei der Polizei angezeigt werden sollten. Taschengelderpressungen sind z.B. oftmals auf Dauer angelegt, mit schwerwiegenden Folgen für die Opfer und ihr soziales Umfeld. Die Opfer wenden sich selten von sich aus an Lehrer oder Eltern und werden häufig selbst straffällig, um die unberechtigten Forderungen zu erfüllen. Neben der Hilfe für das Opfer ist ein Vorgehen gegen den Täter unbedingt erforderlich.
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Kommunale Kriminalprävention |
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Wenn Schüler/-innen Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, in die Schule mitbringen, müssen die Lehrkräfte einschreiten. Es ist möglichst zu veranlassen, dass diese Waffen der Polizei überlassen werden. Davon unabhängig besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Schulgesetzes und der Schul- und Hausordnung einer Schule den Besitz von gefährlichen Gegenständen, die nicht unter das Waffengesetz fallen (z.B. Baseballschläger und Taschenmesser), im Schulbereich einzuschränken oder zu untersagen. Werden durch die Schulordnung verbotene Gegenstände festgestellt, sollten diese den Erziehungsberechtigten übergeben werden. Volljährigen Schülern ist der Gegenstand unter Hinweis auf die schuldisziplinarischen Konsequenzen nach Unterrichtsende wieder auszuhändigen. Lehrkräfte dürfen Schüler/-innen (des eigenen Geschlechts) durchsuchen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass von ihnen eine akute Gefahr für andere Personen ausgeht (z.B. bei Verdacht, dass ein Schüler eine Waffe zum möglichen Gebrauch mit sich führt).
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Broschüre "Jugendtypische Waffen und Gegenstände";
Dezember 2003, hrsg. LKA Baden-Württemberg. | |
Schulschwänzen oder Schulverweigerung kann viele Gründe haben. Im Schulabsentismus wird häufig erst erkennbar, wie dringend notwendig ein sich Kümmern um den betroffenen Schüler ist. Untersuchungen zeigen, dass ein deutlicher Zusammenhang besteht zwischen Schulverweigerung und delinquentem Verhalten, wie z.B. Ladendiebstahl und Gewaltdelikten. Notorisches Schulschwänzen kann in Baden-Württemberg unterschiedliche Konsequenzen haben. Häufige Fehlzeiten können im Zeugnis vermerkt werden. Wer seiner Schulpflicht nicht nachkommt, kann laut Schulgesetz mit einer Geldstrafe bestraft werden. Verantwortlich für das Verhängen der Bußgelder sind die jeweiligen Ordnungsämter. Die Schulen erstatten hierzu eine formale Anzeige, für die es eigens Vordrucke gibt. Die Höhe des Bußgeldes liegt im Ermessensspielraum der Kommunen. Das Gesetz sieht außerdem die Möglichkeit vor, Schüler von der Polizei in den Unterricht zurückbringen zu lassen. Hierzu empfehlen sich Absprachen zwischen Schule, Polizei und weiteren beteiligten Behörden.
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Normverdeutlichung |
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Der Schulweg ist häufig ein Ort für physische und psychische Gewaltsituationen zwischen Kindern und Jugendlichen. Hier finden Raufereien und Schlägereien, Erpressung und Abzocke, Sachbeschädigungen sowie gezielte Beleidigungen und Provokationen statt. Rangeleien in den Schulbussen veranlassten an mehreren Orten Schulen, Eltern, Polizei und Busunternehmen gemeinsame Initiativen zu entwickeln.
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P05
Elterninitiative mit Busunternehmen und Schulleitung |
Der Begriff ist nicht deckungsgleich mit Rechtsextremismus, sondern nur ein Indikator dafür. Fremdenfeindlichkeit resultiert aus den Komponenten Rassismus, Nationalismus, mangelnde Offenheit für andere Kulturen und diffusen Ängsten vor Überfremdung. Fremdenfeindliche Straftaten sind Handlungen, die sich gegen Personen und deren Besitz richten, die wegen ihres Aussehens, ihrer Rasse, Herkunft oder Nationalität als fremd erscheinen und denen deshalb ein Bleiberecht in der Wohnumgebung oder in Deutschland abgesprochen wird.
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Normverdeutlichung |
P32
Sport macht Freunde |
" Jugendkriminalität ist immer noch Jungendkriminalität "
titelte am 26.6.2004 die Bietigheimer Zeitung und verwies auf die
Polizeistatistik: | Selbstbehauptungs- und Selbstverteidungskurse für Kinder |
P25
Gewaltprävention durch Vernetzung |
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Sexuelle Belästigung ist eine Form der sexuellen Gewalt, die unter Jugendlichen in Form von sexualisierter Sprache, Berührungen der Geschlechtsteile und Darbietung von pornographischen Bildern und Zeichnungen praktiziert wird. Den Opfern ist es oft peinlich, Lehrern oder Eltern davon zu berichten. Deshalb ist es für Lehrkräfte äußerst wichtig, beobachtete Fälle von sexueller Belästigung zur Sprache zu bringen und als eine Form von Gewalt, die nicht hinnehmbar ist, zu ächten. Entsprechende Klassenregeln können zur weiteren Sensibilisierung und Verhaltensänderung beitragen.
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| P28 Stiftung "Hänsel und Gretel" |
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Das Zusammenleben von Menschen in Gemeinschaften, wie sie Familien, einzelne Klassen oder gesamte Schulen darstellen, wird durch Absprachen zwischen den Mitgliedern geregelt (Klassenregeln, Schulordnung etc.). Regelverstöße bedeuten eine Missachtung bestehender Vereinbarungen und ziehen daher Sanktionen nach sich.
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Sowohl von den legalen Suchtmitteln wie Alkohol und Nikotin als auch den illegalen Drogen geht eine Gefährdung von Jugendlichen und Kindern aus. Gerade unter der Einwirkung von Alkohol, Kokain und Amphetamine können Gewaltpotentiale entstehen. Außerdem geht mit den illegalen Drogen - hierbei sind hauptsächlich die harten Drogen (Heroin, Kokain, LSD und Amphetamine) zu nennen - ein kriminelles Umfeld einher. Die Drogenbeauftragten der Schulen sammeln die einschlägigen Informationsmaterialien, geben diese im Rahmen schulischer Veranstaltungen weiter und sichern den Kontakt zu professionellen Einrichtungen der Suchtprävention, Suchtberatung und Suchttherapie.
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Persönlichkeitsstärkung | P45 Power ohne Fäuste |
Herausgegeben vom:
Kontaktbüro Gewaltprävention
im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Stuttgart