Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK)
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Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK)


Auch zum Kindergartenjahr 2011/2012 lädt das Land alle kommunalen, kirchlichen und sonstigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg wieder ein, an der Intensiven Sprachförderung im Kindergarten (ISK) teilzunehmen. Anträge für das Kindergartenjahr 2011/2012 können bei der L-Bank ab sofort eingereicht werden. Die im ersten Durchgang bewährten Fördermodalitäten wurden beibehalten.


Die frühkindliche Sprachbildung und Sprachförderung ist zentrales Anliegen der Bildungspolitik Baden-Württembergs. Das Gesamtkonzept Baden-Württembergs zur Sprachförderung orientiert sich an der individuellen Entwicklung und an den Bildungsprozessen der Kinder. Deshalb sollen Kinder von Anfang an Unterstützung und Förderung erfahren. Das Bildungs- und Entwicklungsfeld "Sprache" ist zentrales Element des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen. Die Sprachkompetenz aller Kinder wird durch eine ganzheitlich ausgerichtete Sprachbildung während der gesamten Kindergartenzeit gefördert. Haben Kinder darüber hinaus intensiven Sprachförderbedarf, ist Ziel der Landesregierung, diesen Kindern die Möglichkeit zu geben, eine zusätzliche intensive Sprachförderung zu erhalten.

Die Intensive Sprachförderung im Kindergarten hat zum Ziel, die Sprach- und Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Sprache der zu fördernden Kindern so zu verbessern, dass sie an den Bildungsprozessen in der Schule teilhaben können.

Die "Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zu intensiver Sprachförderung im Kindergarten (ISK-Richtlinie)" vom 12. Mai 2010 (K.u.U. Seite 157) bildet die rechtliche Grundlage für die finanzielle Förderung durch das Land. Aufbauend auf der Verwaltungsvorschrift erläutern diese Seite wie auch das Trägerschreiben die Fördervoraussetzungen und das Verfahren der Intensiven Sprachfördermaßnahme im Kindergartenjahr 2011/2012.

Teilnahmebedingungen 2011/2012
Hier werden die Teilnahmebedingungen auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift kurz skizziert.

Verfahren 2011/2012

Dokumente
Hier befinden sich alle Antragsunterlagen und weiteren Dokumente zur Durchführung der Intensiven Sprachförderung im Kindergarten 2011/2012.

Hinweise
Einige Regelungen der Verwaltungsvorschrift werden hier näher erläutert.

Qualitätssicherung

Häufige Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Weiterführende Informationen zur Sprachförderung

Aktuelles
Eine Antragstellung für die Intensive Sprachförderung im Kindergarten ist vom 5.April bis zum 30.November 2011 möglich.
ISK Newsletter 4/2011
Kontakt
Kontaktdaten des Landesinstituts für Schulentwicklung und der L-Bank
Icon interner Link  ... hier

E-Mailkontakt über:
Icon E-Mail  info@sprachfoerderung-bw.de
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