Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Fragen zum Verfahren


Ab wann können Anträge für ISK gestellt werden?
Ab wann können die Einrichtungen mit der intensiven Sprachförderung beginnen?
Dürfen auch Eltern, deren Kinder nicht bei der ISK teilnehmen, zu der aktiven Elternbeteiligung im Rahmen von ISK eingeladen werden?
Ist eine Kooperation mit anderen Einrichtungen möglich?
Ist es möglich, 80 Förderstunden im Rahmen der ISK zu beantragen?
Ist es möglich, ohne vorherige Beantragung der aktiven Elternbeteiligung, diese durchzuführen und die 500 Euro zu erhalten?
Ist es möglich, Stunden für die aktive Elternbeteiligung in die 120 Zeitstunden für die Kinder zu integrieren?
Können Grundschulförderklassen an ISK teilnehmen?
Können Schulkindergärten an ISK teilnehmen?
Können Kinder ab 3 Jahren auch an ISK teilnehmen?
Können Kinder, die über HSL gefördert werden, an ISK teilnehmen?
Können zurückgestellt Kinder auch an ISK teilnehmen?
Muss nach der Durchführung der ISK ein Abschlussbericht erstellt werden?
Was ist eine "qualifizierte Sprachförderkraft"?
Wie muss Punkt 3 "Kurze Darstellung der durchgeführten zusätzlichen intensiven Sprachförderung" des Verwendungsnachweises ausgefüllt werden?

Fragen zur Durchführung

Kann die Sprachförderung der Kinder über ISK auch im Alltag stattfinden?
Wie lange müssen die Dokumente aufbewahrt werden?
Welche fachlichen Konzepte oder Materialien zur Sprachförderung sollen verwendet werden?
Wie müssen die Sprachförderstunden dokumentiert werden?
Wie viel Vorbereitungszeit für die Sprachförderkraft ist in den 120 Zeitstunden enthalten?

Weitere Fragen

Wo stehen nähere Informationen zur Einschulungsuntersuchung?
Wie viel Geld investiert das Land für die Sprachförderung?



Fragen zum Verfahren

Ab wann können Anträge für ISK gestellt werden?
Anträge für das Kindergartenjahr 2011/2012 können seit dem 04.04.2011 bis zum 30.11.2011 gestellt werden. Die L-Bank wird den Trägern nach der Antragsstellung bald-möglichst einen Zuwendungsbescheid zusenden, damit deren Einrichtungen mit der intensiven Sprachförderung zeitnah beginnen können.

Ab wann können die Einrichtungen mit der intensiven Sprachförderung beginnen?
Die Einrichtungen können mit der intensiven Sprachförderung beginnen, sobald ihr Träger den Zuwendungsbescheid von der L-Bank erhalten hat. Dieser wird den Trägern nach ihrer Antragstellung baldmöglichst zugesendet.

Dürfen auch Eltern, deren Kinder nicht bei der ISK teilnehmen, zu der aktiven Elternbeteiligung im Rahmen von ISK eingeladen werden?
Aufgrund der verschiedenen Formen der aktiven Elternbeteiligung und der unterschiedli-chen Gruppengrößen liegt diese Entscheidung im Ermessen der Einrichtung.

Ist eine Kooperation mit anderen Einrichtungen möglich?
Eine Kooperation mit anderen Einrichtungen ist möglich und sollte angestrebt werden, wenn in der Einrichtung nur ein Kind für die ISK in Frage kommt und deshalb keine eigene Gruppe gebildet werden kann. Es sollte versucht werden, dieses Kind in eine bestehende Sprachfördergruppe eines kooperierenden Kindergartens als weiteres Kind aufzunehmen. Alle weiteren Fragen (z. B. Versicherungsschutz) müssen vor Ort geklärt werden.

Ebenso können zwei oder mehr Kindergärten kooperieren, in denen jeweils nur ein Kind für die ISK in Frage kommt.

Ist es möglich, 80 Förderstunden im Rahmen der ISK zu beantragen?
Einen Zuwendungsbescheid kann die L-Bank nur genehmigen, wenn 120 Zeitstunden für die Intensive Sprachförderung eingeplant sind. 

Ist es möglich, ohne vorherige Beantragung der aktiven Elternbeteiligung, diese durchzuführen und die 500 Euro zu erhalten?
Nein, dies ist im Rahmen von ISK nicht möglich.
Soll die aktive Elternbeteiligung in einer Fördergruppe durchgeführt werden, die durch ISK gefördert wird, muss dies bei der Antragsstellung (Antrag Anlage Sprachfördergruppe) durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes angegeben werden.

Ist es möglich, Stunden für die aktive Elternbeteiligung in die 120 Zeitstunden für die Kinder zu integrieren?
Die aktive Elternbeteiligung wird im Rahmen der ISK mit einer zusätzlichen Zuwendung von 500 Euro gefördert, so dass hierfür zusätzliche Stunden zu leisten sind. Zudem sollte hierbei der Schwerpunkt auf der aktiven Elternbeteiligung liegen und nicht auf der Förderung der Kinder.

Können Grundschulförderklassen an ISK teilnehmen?
Aufgrund der Artikel Nr. 2.1 und 3 der ISK-Richtlinie können Grundschulförderklassen nicht an der ISK teilnehmen.

Können Schulkindergärten an ISK teilnehmen?
Ein Schulkindergarten kann an der ISK teilnehmen, wenn alle Voraussetzungen der ISK-Richtlinie erfüllt werden.

Können Kinder ab 3 Jahren auch an ISK teilnehmen?
Dies ist im Rahmen von ISK nicht vorgesehen. Kinder ab 3 Jahren können jedoch als weitere Kinder in die Sprachfördergruppe mit aufgenommen werden.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Kinder ab 3 Jahren über Landesmittel der Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe (HSL-Maßnahme) zu fördern. Eine parallele Förderung von Sprachfördermaßnahmen im Rahmen von HSL und ISK ist jedoch nicht möglich, da Fördermaßnahmen nicht über mehrere Landesförderprogramme zugleich bezuschusst werden können.
Kinder, die bereits über HSL finanziell gefördert werden, können aber als weitere Kinder ("Nicht-Zählkinder") an ISK teilnehmen. Diese zusätzlichen Sprachförderstunden dürfen jedoch nicht auf das HSL-Stundenkontingent angerechnet werden.

Können Kinder, die über HSL gefördert werden, an ISK teilnehmen?
Die finanzielle Förderung der Sprachförderung eines Kindes kann entweder über HSL oder über ISK erfolgen. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.
Kinder, die bereits über HSL finanziell gefördert werden, können aber als weitere Kinder ("Nicht-Zählkinder") an ISK teilnehmen. Diese zusätzlichen Sprachförderstunden dürfen jedoch nicht auf das HSL-Stundenkontingent angerechnet werden.

Können zurückgestellte Kinder auch an ISK teilnehmen?
Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, können an ISK teilnehmen, wenn sie bei der aktuellen Einschulungsuntersuchung teilgenommen haben bzw. wenn das zuständige Gesundheitsamt ihnen weiterhin einen intensiven Sprachförderbedarf bestätigt.

Muss nach der Durchführung der ISK ein Abschlussbericht erstellt werden?
Nach Beendigung der Sprachfördermaßnahme muss anstatt eines Abschlussberichtes ein Verwendungsnachweis auf dem hierfür vorgesehenen Formular erstellt und spätestens bis zum 30. November des jeweiligen Jahres der L-Bank zugesendet werden. 
Die L-Bank sendet den Original-Verwendungsnachweis dem Träger zusammen mit dem Zuwendungsbescheid zu. Ein Muster des Verwendungsnachweises, das am PC ausgefüllt werden kann, kann unter Icon externer Link Dokumente heruntergeladen werden. Auch dieses Formular muss der L-Bank postalisch zugesendet werden

Was ist eine "qualifizierte Sprachförderkraft"?
Die Verantwortung für den Einsatz einer Sprachförderkraft, die die gestellten Aufgaben bewältigen kann, liegt beim Antragsteller.
Die Sprachförderkräfte sollten auf der Grundlage des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der vorschulischen Erziehungs- und Bildungsarbeit haben. Sie sollten Konzepte zur Zusammenarbeit mit Eltern – speziell zur aktiven Elternbeteiligung – unter Berücksichtigung der Heterogenität und kulturellen Vielfalt der Elternschaft umsetzen können.
Es kann erwartet werden, dass die Sprachförderkräfte insbesondere mit dem Sprachstandsverfahren SETK 3-5 und der Auswertung der jeweiligen Testergebnisse vertraut sind. Sie sollten darüber hinaus kind- und bedarfsgerechte Sprachfördereinheiten und Sprachförderstunden – unter Bezugnahme auf den Protokollbogen SETK 3-5 – planen, durchführen und reflektieren können.

Wie muss Punkt 3 "Kurze Darstellung der durchgeführten zusätzlichen intensiven Sprachförderung" des Verwendungsnachweises ausgefüllt werden?
Folgende Aspekte können Inhalt der kurzen Darstellung sein: Ziele, Fördererfolg (anonymisiert), Methoden bzw. Förderprogramme, verwendete Materialien, Organisation, Probleme/Schwierigkeiten, Besonderheiten.


Fragen zur Durchführung

Kann die Sprachförderung der Kinder über ISK auch im Alltag stattfinden?
Im Rahmen der ISK muss die intensive Sprachförderung über die Sprachfördermöglichkeiten im Kindergartenalltag hinausgehen. Deshalb sind hierfür eigene Sprachfördergruppen zu bilden. So kann diesen Kindern eine über den Alltag hinausgehende zusätzliche intensive Sprachförderung zuteil werden.

Wie lange müssen die Dokumente aufbewahrt werden?
Alle Dokumente müssen noch zwei weitere Kindergartenjahre in der Einrichtung aufbewahrt werden.

Welche fachlichen Konzepte oder Materialien zur Sprachförderung sollen verwendet werden?
Hinsichtlich des Materials oder des Konzepts, das für die Durchführung der intensiven Sprachfördermaßnahme zu Grunde gelegt wird, macht ISK keine konkrete Vorgabe. Die Auswahl dieser Konzepte liegt in der Verantwortung des Trägers bzw. der Kindergartenleitung und/oder der Sprachförderkraft.

Wie müssen die Sprachförderstunden dokumentiert werden?
Im Rahmen von ISK ist die Dokumentation der Sprachförderstunden nicht mehr verpflichtend, es muss jedoch ein formaler Nachweis der durchgeführten Förderstunden erstellt werden. Dieses kann beispielsweise in Form einer Tabelle (Datum, Anzahl der durchgeführten Förderstunden, Anzahl der teilnehmenden Kinder) geschehen. Ein Beispiel hierfür steht unter" Dokumente" zum Download zur Verfügung.
Es wird weiterhin empfohlen, die Planung der inhaltlichen, zeitlichen und methodisch-didaktischen Vorgehensweise für die intensive Sprachförderung fortzuschreiben und die Beobachtungen der Kinder und die Reflexionen über die einzelnen Sprachförderstunden zu dokumentieren. Die "Hinweise und Impulsfragen zur intensiven Sprachförderung" sind als Hilfestellung bei der Planung, Durchführung und Reflexion der intensiven Sprachförde-rung zu verstehen.

Wie viel Vorbereitungszeit für die Sprachförderkraft ist in den 120 Zeitstunden enthalten?
Im Rahmen von ISK werden 120 Zeitstunden Sprachförderung am Kind (in der Gruppe) durchgeführt. Dabei ist die Vor- und Nachbereitungszeit der Sprachförderkraft nicht eingeschlossen.

Weitere Fragen

Wo stehen nähere Informationen zur Einschulungsuntersuchung?
Unter folgendem Link befinden sich nähere Informationen zur Einschulungsuntersuchung:
Icon externer Link http://www.sozialministerium-bw.de/de/Einschulungsuntersuchungen/230316.html

Wie viel Geld investiert das Land für die Sprachförderung?
Im Rahmen von ISK stellt das Land Baden-Württemberg für das Kindergartenjahr 2010/2011 10 Millionen Euro zur Verfügung.




Aktuelles
Eine Antragstellung für die Intensive Sprachförderung im Kindergarten ist vom 5.April bis zum 30.November 2011 möglich.
ISK Newsletter 4/2011
Kontakt
Kontaktdaten des Landesinstituts für Schulentwicklung und der L-Bank
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E-Mailkontakt über:
Icon E-Mail  info@sprachfoerderung-bw.de
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