Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Fragen zum Verfahren
Ab wann können Anträge für ISK gestellt werden?
Ab wann können die Einrichtungen mit der intensiven Sprachförderung beginnen?
Dürfen auch Eltern, deren Kinder nicht bei der ISK teilnehmen, zu der aktiven Elternbeteiligung im Rahmen von ISK eingeladen werden?
Ist eine Kooperation mit anderen Einrichtungen möglich?
Ist es möglich, 80 Förderstunden im Rahmen der ISK zu beantragen?
Ist es möglich, ohne vorherige Beantragung der aktiven Elternbeteiligung, diese durchzuführen und die 500 Euro zu erhalten?
Ist es möglich, Stunden für die aktive Elternbeteiligung in die 120 Zeitstunden für die Kinder zu integrieren?
Können Grundschulförderklassen an ISK teilnehmen?
Können Schulkindergärten an ISK teilnehmen?
Können Kinder ab 3 Jahren auch an ISK teilnehmen?
Können Kinder, die über HSL gefördert werden, an ISK teilnehmen?
Können zurückgestellt Kinder auch an ISK teilnehmen?
Muss nach der Durchführung der ISK ein Abschlussbericht erstellt werden?
Was ist eine "qualifizierte Sprachförderkraft"?
Wie muss Punkt 3 "Kurze Darstellung der durchgeführten zusätzlichen intensiven Sprachförderung" des Verwendungsnachweises ausgefüllt werden?
Fragen zur Durchführung
Kann die Sprachförderung der Kinder über ISK auch im Alltag stattfinden?
Wie lange müssen die Dokumente aufbewahrt werden?
Welche fachlichen Konzepte oder Materialien zur Sprachförderung sollen verwendet werden?
Wie müssen die Sprachförderstunden dokumentiert werden?
Wie viel Vorbereitungszeit für die Sprachförderkraft ist in den 120 Zeitstunden enthalten?
Weitere Fragen
Wo stehen nähere Informationen zur Einschulungsuntersuchung?
Wie viel Geld investiert das Land für die Sprachförderung?
Fragen zum Verfahren
Ab wann
können Anträge für ISK gestellt
werden?
Anträge für das Kindergartenjahr 2011/2012
können seit dem 04.04.2011 bis zum 30.11.2011 gestellt werden.
Die L-Bank wird den Trägern nach der Antragsstellung
bald-möglichst einen Zuwendungsbescheid zusenden, damit deren
Einrichtungen mit der intensiven Sprachförderung zeitnah
beginnen können.
Ab wann
können die Einrichtungen mit der
intensiven Sprachförderung beginnen?
Die Einrichtungen können mit der intensiven
Sprachförderung beginnen,
sobald ihr Träger den Zuwendungsbescheid von der L-Bank
erhalten hat. Dieser
wird den Trägern nach ihrer Antragstellung
baldmöglichst zugesendet.
Dürfen auch Eltern, deren Kinder nicht bei der ISK teilnehmen,
zu der aktiven Elternbeteiligung im Rahmen von ISK eingeladen werden?
Aufgrund der verschiedenen Formen der aktiven Elternbeteiligung und der
unterschiedli-chen Gruppengrößen liegt diese
Entscheidung im Ermessen der Einrichtung.
Ist eine
Kooperation mit anderen
Einrichtungen möglich?
Eine Kooperation mit anderen Einrichtungen ist möglich und
sollte
angestrebt werden, wenn in der Einrichtung nur ein Kind für
die ISK in Frage
kommt und deshalb keine eigene Gruppe gebildet werden kann. Es sollte
versucht werden, dieses Kind in eine bestehende
Sprachfördergruppe eines
kooperierenden Kindergartens als weiteres Kind aufzunehmen. Alle
weiteren
Fragen (z. B. Versicherungsschutz) müssen vor Ort
geklärt werden.
Ebenso können zwei oder mehr Kindergärten
kooperieren, in denen jeweils nur
ein Kind für die ISK in Frage kommt.
Ist es
möglich, 80 Förderstunden im Rahmen der ISK zu
beantragen?
Einen Zuwendungsbescheid kann die L-Bank nur genehmigen, wenn 120
Zeitstunden für die Intensive Sprachförderung
eingeplant sind.
Ist es
möglich, ohne vorherige Beantragung
der aktiven Elternbeteiligung, diese durchzuführen und die 500
Euro zu
erhalten?
Nein, dies ist im Rahmen von ISK nicht möglich.
Soll die aktive Elternbeteiligung in einer Fördergruppe
durchgeführt
werden, die durch ISK gefördert wird, muss dies bei der
Antragsstellung
(Antrag Anlage Sprachfördergruppe) durch Ankreuzen des
entsprechenden Feldes
angegeben werden.
Ist es
möglich, Stunden für die aktive
Elternbeteiligung in die 120 Zeitstunden für die Kinder zu
integrieren?
Die aktive Elternbeteiligung wird im Rahmen der ISK mit einer
zusätzlichen Zuwendung von 500 Euro gefördert, so
dass hierfür zusätzliche Stunden zu leisten sind.
Zudem sollte hierbei der Schwerpunkt auf der aktiven Elternbeteiligung
liegen und nicht auf der Förderung der Kinder.
Können
Grundschulförderklassen an ISK teilnehmen?
Aufgrund der Artikel Nr. 2.1 und 3 der ISK-Richtlinie können
Grundschulförderklassen nicht an der ISK teilnehmen.
Können
Schulkindergärten an ISK teilnehmen?
Ein Schulkindergarten kann an der ISK teilnehmen, wenn alle
Voraussetzungen der ISK-Richtlinie erfüllt werden.
Können
Kinder ab 3 Jahren auch an ISK
teilnehmen?
Dies ist im Rahmen von ISK nicht vorgesehen. Kinder ab 3 Jahren
können
jedoch als weitere Kinder in die Sprachfördergruppe mit
aufgenommen
werden.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Kinder ab 3 Jahren
über
Landesmittel der Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe
(HSL-Maßnahme) zu
fördern. Eine parallele Förderung von
Sprachfördermaßnahmen im Rahmen von
HSL und ISK ist jedoch nicht möglich, da
Fördermaßnahmen nicht über mehrere
Landesförderprogramme zugleich bezuschusst werden
können.
Kinder, die bereits über HSL finanziell gefördert
werden, können aber als
weitere Kinder ("Nicht-Zählkinder") an ISK teilnehmen. Diese
zusätzlichen
Sprachförderstunden dürfen jedoch nicht auf das
HSL-Stundenkontingent
angerechnet werden.
Können
Kinder, die über HSL gefördert
werden, an ISK teilnehmen?
Die finanzielle Förderung der Sprachförderung eines
Kindes kann entweder
über HSL oder über ISK erfolgen. Eine
Doppelförderung ist nicht
möglich.
Kinder, die bereits über HSL finanziell gefördert
werden, können aber als
weitere Kinder ("Nicht-Zählkinder") an ISK teilnehmen. Diese
zusätzlichen
Sprachförderstunden dürfen jedoch nicht auf das
HSL-Stundenkontingent
angerechnet werden.
Können
zurückgestellte Kinder auch an ISK
teilnehmen?
Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt wurden,
können an ISK
teilnehmen, wenn sie bei der aktuellen Einschulungsuntersuchung
teilgenommen
haben bzw. wenn das zuständige Gesundheitsamt ihnen weiterhin
einen
intensiven Sprachförderbedarf bestätigt.
Muss nach
der Durchführung der ISK ein Abschlussbericht erstellt werden?
Nach Beendigung der Sprachfördermaßnahme muss
anstatt eines Abschlussberichtes ein Verwendungsnachweis auf dem
hierfür vorgesehenen Formular erstellt und spätestens
bis zum 30. November des jeweiligen Jahres der L-Bank zugesendet
werden.
Die L-Bank sendet den Original-Verwendungsnachweis dem Träger
zusammen mit dem Zuwendungsbescheid zu. Ein Muster des
Verwendungsnachweises, das am PC ausgefüllt werden kann, kann
unter
Dokumente
heruntergeladen werden. Auch dieses Formular muss der L-Bank
postalisch
zugesendet werden
Was ist
eine
"qualifizierte
Sprachförderkraft"?
Die Verantwortung für den Einsatz einer
Sprachförderkraft, die die
gestellten Aufgaben bewältigen kann, liegt beim Antragsteller.
Die Sprachförderkräfte sollten auf der Grundlage des
Orientierungsplans für
Bildung und Erziehung in baden-württembergischen
Kindergärten theoretische
Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der vorschulischen Erziehungs-
und
Bildungsarbeit haben. Sie sollten Konzepte zur Zusammenarbeit mit
Eltern –
speziell zur aktiven Elternbeteiligung – unter
Berücksichtigung der
Heterogenität und kulturellen Vielfalt der Elternschaft
umsetzen
können.
Es kann erwartet werden, dass die Sprachförderkräfte
insbesondere mit dem
Sprachstandsverfahren SETK 3-5 und der Auswertung der jeweiligen
Testergebnisse vertraut sind. Sie sollten darüber hinaus kind-
und
bedarfsgerechte Sprachfördereinheiten und
Sprachförderstunden – unter
Bezugnahme auf den Protokollbogen SETK 3-5 – planen,
durchführen und
reflektieren können.
Wie muss
Punkt 3 "Kurze Darstellung der durchgeführten
zusätzlichen intensiven Sprachförderung" des
Verwendungsnachweises ausgefüllt werden?
Folgende Aspekte können Inhalt der kurzen Darstellung sein:
Ziele, Fördererfolg (anonymisiert), Methoden bzw.
Förderprogramme, verwendete Materialien, Organisation,
Probleme/Schwierigkeiten, Besonderheiten.
Fragen zur Durchführung
Kann die
Sprachförderung der Kinder über ISK
auch im Alltag stattfinden?
Im Rahmen der ISK muss die intensive Sprachförderung
über die
Sprachfördermöglichkeiten im Kindergartenalltag
hinausgehen. Deshalb sind
hierfür eigene Sprachfördergruppen zu bilden. So kann
diesen Kindern eine
über den Alltag hinausgehende zusätzliche intensive
Sprachförderung zuteil
werden.
Wie lange
müssen die Dokumente aufbewahrt werden?
Alle Dokumente müssen noch zwei weitere Kindergartenjahre in
der Einrichtung aufbewahrt werden.
Welche
fachlichen Konzepte oder
Materialien zur Sprachförderung sollen verwendet werden?
Hinsichtlich des Materials oder des Konzepts, das für die
Durchführung der
intensiven Sprachfördermaßnahme zu Grunde gelegt
wird, macht ISK keine
konkrete Vorgabe. Die Auswahl dieser Konzepte liegt in der
Verantwortung des
Trägers bzw. der Kindergartenleitung und/oder der
Sprachförderkraft.
Wie
müssen die Sprachförderstunden
dokumentiert werden?
Im Rahmen von ISK ist die Dokumentation der
Sprachförderstunden nicht mehr verpflichtend, es muss jedoch
ein formaler Nachweis der durchgeführten
Förderstunden erstellt werden. Dieses kann beispielsweise in
Form einer Tabelle (Datum, Anzahl der durchgeführten
Förderstunden, Anzahl der teilnehmenden Kinder) geschehen. Ein
Beispiel hierfür steht unter" Dokumente" zum Download zur
Verfügung.
Es wird weiterhin empfohlen, die Planung der inhaltlichen, zeitlichen
und methodisch-didaktischen Vorgehensweise für die intensive
Sprachförderung fortzuschreiben und die Beobachtungen der
Kinder und die Reflexionen über die einzelnen
Sprachförderstunden zu dokumentieren. Die "Hinweise und
Impulsfragen zur intensiven Sprachförderung" sind als
Hilfestellung bei der Planung, Durchführung und Reflexion der
intensiven Sprachförde-rung zu verstehen.
Im Rahmen von ISK werden 120 Zeitstunden Sprachförderung am Kind (in der Gruppe) durchgeführt. Dabei ist die Vor- und Nachbereitungszeit der Sprachförderkraft nicht eingeschlossen.
Weitere Fragen
Wo stehen
nähere Informationen zur
Einschulungsuntersuchung?
Unter folgendem Link befinden sich nähere Informationen zur
Einschulungsuntersuchung:
http://www.sozialministerium-bw.de/de/Einschulungsuntersuchungen/230316.html
Wie viel
Geld investiert das Land für die
Sprachförderung?
Im Rahmen von ISK stellt das Land Baden-Württemberg
für das
Kindergartenjahr 2010/2011 10 Millionen Euro zur Verfügung.