Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Hinweise
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Hinweise

Aktive Elternbeteiligung
Datenschutz
Einschulungsuntersuchung wurde noch nicht durchgeführt
Hinzunahme weiterer Kinder in die Sprachfördergruppe
Mögliche Gruppenkonstellationen
Qualifizierte Sprachförderkraft


Aktive Elternbeteiligung

  • Soll eine aktive Elternbeteiligung im Rahmen der Intensiven Sprachförderung im Kindergarten für eine Fördergruppe durchgeführt werden, muss diese Absicht auf dem Antrag angekreuzt werden.
  • Die aktive Elternbeteiligung wird entsprechend der "Hinweise Aktive Elternbeteiligung" durchgeführt. Siehe Hinweise Aktive Elternbeteiligung  Icon PDF
  • Die jeweilige Form der aktiven Elternbeteiligung und die Anzahl der in ihrem Rahmen durchgeführten Veranstaltungen muss nach Abschluss der intensiven Sprachfördermaßnahme für jede Fördergruppe im Verwendungsnachweis festgehalten werden.
  • Nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die L-Bank kann die weitere Zuwendung von 500 Euro gewährt werden.

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Datenschutz

Die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten zur Teilnahme des Kindes an der ISK muss vorliegen. Darin wird auch der Weitergabe der bei der L-Bank zur administrativen Abwicklung des Antrags notwendigen Daten des Kindes (Name und Geburtsdatum) zugestimmt. Die L-Bank ist öffentliche Stelle des Landes i. S. v. § 2 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz. Sie ist deshalb verpflichtet, beim Umgang mit den ihr aus dem Förderverfahren bekannt werdenden personenbezogenen Daten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere diese Daten nur für die Zwecke zu verwenden, für die sie erhoben wurden. Die L-Bank hat sich darüber hinaus vertraglich verpflichtet, die Namenslisten unverzüglich nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens zu vernichten.

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Einschulungsuntersuchung wurde noch nicht durchgeführt

Falls im Einzelfall keine Einschulungsuntersuchung innerhalb der Antragsfrist durchgeführt worden ist und eine Einrichtung an der Intensiven Sprachförderung im Kindergarten teilnehmen möchte, werden folgende Dokumente zusätzlich zur Antragstellung benötigt:

  • Schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes, dass keine Einschulungsuntersuchung mit Sprachstandsdiagnose nach dem standardisierten Verfahren SETK 3-5 innerhalb der Antragsfrist erfolgen kann. Bitte setzen Sie sich hierfür mit Ihrem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung.
  • Formlose Erklärung der Einrichtung, dass bei den zu fördernden Kindern ein zusätzlicher intensiver Sprachförderbedarf festgestellt wurde.

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Hinzunahme weiterer Kinder in die Sprachfördergruppe

Ein erfolgreicher Erst- und Zweitspracherwerb wird durch ein kontinuierliches, intensives Sprachangebot begünstigt. Damit die Förderung der Kinder schon früh beginnen kann, können auch weitere Kinder mit Sprachförderbedarf in die Fördergruppe aufgenommen werden. Diese weiteren Kinder sind jedoch keine "Zählkinder"; ihre Aufnahme in eine Fördergruppe verändert nicht die Höhe der Zuwendung. Im Übrigen gilt Folgendes:

  • Die Einrichtungsleitung entscheidet in Absprache mit der Erzieherin/ Sprachförderkraft, für welche Kinder mit Sprachförderbedarf es sinnvoll erscheint, an der ISK teilzunehmen, ohne dabei den Fördererfolg der Gruppe zu gefährden.
  • Die Gruppengröße sollte pädagogisch vertretbar sein.
  • Es können auch jüngere Kinder in die Fördergruppe aufgenommen werden, wenn es mit Blick auf die Gruppenkonstellation pädagogisch vertretbar ist.

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Mögliche Gruppenkonstellationen

Gefördert werden Gruppen, die grundsätzlich zwischen 2 und 10 Kindern mit einem intensiven Sprachförderbedarf umfassen.

  • Bei 15 Kindern mit einem intensiven Sprachförderbedarf können zwei Gruppen gebildet werden. Hierbei wird die Zuwendung für eine Gruppe mit 2.400 Euro (z. B. 10 Kinder) und für eine Gruppe mit 2.000 Euro (z. B. 5 Kinder) anerkannt. Die konkrete Gruppenaufteilung kann eigenverantwortlich von der Einrichtung vorgenommen werden (z. B. 7 und 8 Kinder), die Höhe der oben genannten Zuwendung ändert sich jedoch nicht.
  • Bei 10 Kindern mit einem intensiven Sprachförderbedarf steht es der Einrichtung grundsätzlich frei, auch zwei Gruppen zu bilden. Die Zuwendung beträgt auch dann 2.400 Euro. Das heißt: Die Träger sind frei, wie viele Gruppen sie bilden wollen. Die finanzielle Förderung des Landes bemisst sich hingegen an der für die Bemessung der Zuwendungshöhe festgelegten Höchstzahl 5 bzw. 10.

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Qualifizierte Sprachförderkraft

  • Die Verantwortung für den Einsatz einer Sprachförderkraft, die die gestellten Aufgaben bewältigen kann, liegt beim Antragssteller.
  • Die Sprachförderkräfte sollten insbesondere mit dem Sprachstandsverfahren SETK 3-5 und der Auswertung der jeweiligen Testergebnisse vertraut sein. Sie sollten darüber hinaus kind- und bedarfsgerechte Sprachfördereinheiten und Sprachförderstunden – unter Bezugnahme auf den Protokollbogen SETK 3-5 – planen, durchführen und reflektieren können.
  • Die Sprachförderkräfte sollten auf der Grundlage des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der vorschulischen Erziehungs- und Bildungsarbeit haben. Sie sollten Konzepte zur Zusammenarbeit mit Eltern – speziell zur aktiven Elternbeteiligung – unter Berücksichtigung der Heterogenität und kulturellen Vielfalt der Elternschaft umsetzen können.
  • Damit künftig ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, sind Fortbildungsmaßnahmen seitens des Landes geplant.

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Aktuelles
Eine Antragstellung für die Intensive Sprachförderung im Kindergarten ist vom 5.April bis zum 30.November 2011 möglich.
ISK Newsletter 4/2011
Kontakt
Kontaktdaten des Landesinstituts für Schulentwicklung und der L-Bank
Icon interner Link  ... hier

E-Mailkontakt über:
Icon E-Mail  info@sprachfoerderung-bw.de
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