Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Qualitätssicherung
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Qualitätssicherung

Die "Hinweise und Impulsfragen zur intensiven Sprachförderung" und die "Hinweise Aktive Elternbeteiligung" sind als Hilfestellung bei der Planung, Durchführung und Reflexion der intensiven Sprachförderung zu verstehen.

Die Förderziele sind entsprechend dem jeweiligen Ergebnis des SETK 3-5 auszurichten.

Es wird empfohlen, die intensive Sprachförderung in das pädagogische Gesamtkonzept der Einrichtung zu integrieren und die Planung der inhaltlichen, zeitlichen und methodisch-didaktischen Vorgehensweise fortzuschreiben sowie die Beobachtungen der Kinder und die Reflexionen über die einzelnen Sprachförderstunden zu dokumentieren. Zudem sollte der wöchentliche Förderumfang pädagogische sinnvoll auf mehrere Tage verteilt werden.

Es sind Handreichungen und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Durchführungsqualität seitens des Landes geplant.

Aktuelles
Eine Antragstellung für die Intensive Sprachförderung im Kindergarten ist vom 5.April bis zum 30.November 2011 möglich.
ISK Newsletter 4/2011
Kontakt
Kontaktdaten des Landesinstituts für Schulentwicklung und der L-Bank
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E-Mailkontakt über:
Icon E-Mail  info@sprachfoerderung-bw.de
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