Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Teilnahmebedingungen 2011/2012
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Teilnahmebedingungen 2011/2012

  • Zur Teilnahme berechtigt sind Kinder, die ein Jahr vor der Einschulung stehen, vor dem 01. Oktober 2006 geboren wurden und einen Kindergarten besuchen, der eine Sprachfördergruppe bildet.Bei ihnen muss auf der Grundlage der Gesamtergebnisse der Einschulungsuntersuchung der Bedarf einer zusätzlichen intensiven Sprachfördermaßnahme unter Bezugnahme des standardisierten Verfahren SETK 3-5 amtsärztlich festgestellt sein. (VwV Nr. 2.1, Satz 1 in Verbindung mit Nr. 4.1). Auf dem SETK 3-5 Übersichtsblatt wird dies in der Zeile "Förderbedarf festgestellt" und durch eine Kennzeichnung des Feldes "zusätzliche intensive Fördermaßnahme" dokumentiert.
  • Bestätigt das Gesundheitsamt dem Träger, dass im Einzelfall keine gesundheitsamtliche Untersuchung mit Sprachstandsdiagnose nach dem Verfahren SETK 3-5 innerhalb der Antragsfrist erfolgen kann, ersetzt ausnahmsweise eine mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Träger abgegebene formlose Erklärung der Einrichtung über einen intensiven Sprachförderbedarf eines Kindes die ärztliche Feststellung. Die Bestätigung des Gesundheitsamtes ist dem Antrag beizufügen.
  • Die Zielsprache der ISK ist Deutsch, unabhängig davon, ob Deutsch die Erst- oder Zweitsprache der zu fördernden Kinder ist.
  • Die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten zur Teilnahme des Kindes an den Sprachfördermaßnahmen ist einzuholen.
  • Die ISK umfasst 120 Stunden zu je 60 Minuten. Ein Antrag mit weniger als 120 Zeitstunden kann nicht bewilligt werden.
  • Die zusätzliche intensive Sprachförderung muss in einer Fördergruppe einer Kindertageseinrichtung mit 2 bis 10 Kindern, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, durchgeführt werden.
    Bei einer Fördergruppe mit 2 bis 5 Kindern beträgt die Zuwendung 2.000 Euro.
    Bei einer Fördergruppe mit 6 bis 10 Kindern beträgt die Zuwendung 2.400 Euro.
  • Kann in einer Einrichtung keine eigene Gruppe gebildet werden, wird die Kooperation mit Nachbareinrichtungen empfohlen.
  • Die Intensive Sprachförderung im Kindergarten erfolgt durch eine qualifizierte Sprachförderkraft.
Aktuelles
Eine Antragstellung für die Intensive Sprachförderung im Kindergarten ist vom 5.April bis zum 30.November 2011 möglich.
ISK Newsletter 4/2011
Kontakt
Kontaktdaten des Landesinstituts für Schulentwicklung und der L-Bank
Icon interner Link  ... hier

E-Mailkontakt über:
Icon E-Mail  info@sprachfoerderung-bw.de
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