Teilnahmebedingungen 2011/2012
- Zur Teilnahme berechtigt sind Kinder, die ein Jahr vor der
Einschulung stehen, vor dem 01. Oktober 2006 geboren wurden und einen
Kindergarten besuchen, der eine Sprachfördergruppe bildet.Bei
ihnen muss auf der Grundlage der Gesamtergebnisse der
Einschulungsuntersuchung der Bedarf einer zusätzlichen
intensiven Sprachfördermaßnahme unter Bezugnahme des
standardisierten Verfahren SETK 3-5 amtsärztlich festgestellt
sein. (VwV Nr. 2.1, Satz 1 in Verbindung mit Nr. 4.1). Auf dem SETK 3-5
Übersichtsblatt wird dies in der Zeile "Förderbedarf
festgestellt" und durch eine Kennzeichnung des Feldes
"zusätzliche intensive Fördermaßnahme"
dokumentiert.
- Bestätigt das Gesundheitsamt dem Träger,
dass im Einzelfall keine
gesundheitsamtliche Untersuchung mit Sprachstandsdiagnose nach dem
Verfahren SETK 3-5 innerhalb der Antragsfrist erfolgen kann,
ersetzt
ausnahmsweise eine mit Einverständnis der
Erziehungsberechtigten gegenüber
dem Träger abgegebene formlose Erklärung der
Einrichtung über einen
intensiven Sprachförderbedarf eines Kindes die
ärztliche Feststellung. Die
Bestätigung des Gesundheitsamtes ist dem Antrag
beizufügen.
- Die Zielsprache der ISK ist Deutsch, unabhängig
davon, ob Deutsch die
Erst- oder Zweitsprache der zu fördernden Kinder ist.
- Die Einverständniserklärung eines
Erziehungsberechtigten zur Teilnahme
des Kindes an den Sprachfördermaßnahmen ist
einzuholen.
- Die ISK umfasst 120 Stunden zu je 60 Minuten. Ein Antrag
mit weniger als 120 Zeitstunden kann nicht bewilligt werden.
- Die zusätzliche intensive Sprachförderung
muss in einer Fördergruppe
einer Kindertageseinrichtung mit 2 bis 10 Kindern, die die
Teilnahmebedingungen erfüllen, durchgeführt werden.
Bei einer Fördergruppe mit 2 bis 5 Kindern beträgt
die Zuwendung 2.000 Euro.
Bei einer Fördergruppe mit 6 bis 10 Kindern
beträgt die Zuwendung 2.400 Euro.
- Kann in einer Einrichtung keine eigene Gruppe gebildet
werden, wird die Kooperation mit Nachbareinrichtungen empfohlen.
- Die Intensive Sprachförderung im Kindergarten
erfolgt durch eine
qualifizierte Sprachförderkraft.