Verfahren 2011/2012
- Das Antragsformular (mit jeweils einer Anlage pro
Sprachfördergruppe)
muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis
zum 30. November 2011
gesendet werden an die:
L-Bank
Bereich
Finanzhilfen
76113
Karlsruhe
- Die L-Bank darf aufgrund der für den Landesbereich
allgemein geltenden
Haushaltsvorschriften Zuwendungen nur bewilligen, wenn mit der
Maßnahme
noch nicht begonnen wurde.
- Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung des Antrags
durch die L-Bank und
wird dem Träger durch einen Zuwendungsbescheid mitgeteilt.
- Alle erforderlichen Dokumente für die intensive
Sprachförderung im Kindergarten stehen im PDF-Format unter
Dokumente zum
Download zur Verfügung.
- Für jede Gruppe ist ein formaler Nachweis der
durchgeführten Sprachförderstunden zu erstellen
(Beispiel siehe
Dokumente).
- Veränderungen der Anzahl der Kinder, die eine
Änderung der
Zuwendungssumme zur Folge haben, müssen umgehend der L-Bank
gemeldet
werden.
- Rückforderungen bleiben vorbehalten.
- Nach Beendigung der Sprachfördermaßnahme
muss ein Verwendungsnachweis
auf dem hierfür vorgesehenem Formular erstellt werden, der
spätestens bis
zum 30. November 2012 der L-Bank zuzusenden ist.
- Die Auszahlung für die Gruppenförderung
erfolgt frühestens ab dem 01.
August 2011 durch die L-Bank. Sie umfasst den Betrag, der dem
Träger für
die Gruppenförderung bewilligt wurde.
- Bei einer aktiven Elternbeteiligung kann eine
zusätzliche Zuwendung von
500 Euro pro Fördergruppe gewährt werden. Die
Voraussetzungen hierfür sind
in "Hinweise Aktive Elternbeteiligung" beschrieben. Die Auszahlung
dieser
zusätzlichen Zuwendung erfolgt nach Vorlage und
Prüfung des
Verwendungsnachweises.
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