Die BRD als Sozialstaat

Sozialstaat
Bild: Pixabay.de, CC-0

"Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." (Art. 20, Abs. 1 GG)

 

Schulart: Gemeinschaftsschule, Realschule, Gymnasium

Klassenstufe: 9-13

 

Neben der Garantie der Menschenwürde und der Menschenrechte bildet das Sozialstaatsprinzip die Basis der freiheitlichen Grundordnung. Der Staat als Gemeinwesen organisiert das Zusammenleben der Menschen im Land. Dabei sind die erlassenen Gesetze für alle verbindlich, der Staat ist dafür verantwortlich, dass diese eingehalten werden.

Ziele des Sozialstaates sind …

  • die Herstellung einer sozialen Gerechtigkeit; alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich aktiv an den politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen beteiligen können.
  • die Sicherstellung von menschenwürdigen Lebensverhältnissen. D.h., die Armut muss bekämpft werden, Menschen in Notlagen muss geholfen werden.
  • die Herstellung von Chancengleichheit, dass z.B. alle Kinder die gleichen Bildungschancen haben.
  • Menschen bei Krankheit, Pflege und bei der Kindererziehung finanziell zu unterstützen.

Für die Finanzierung ist die Solidargemeinschaft zuständig, zu der die Bürgerinnen und Bürger eines Staates gehören und die im Bedarfsfall füreinander einstehen. Sie zahlen monatlich in die Sozialversicherung ein, zu der fünf Säulen gehören. Der Staat ist für die Organisation der sozialen Absicherung zuständig.

Sozialstaat

Bild: bitte klicken zur Vergrößerung , Mirja-St. Schweigert, LBS

 

Unterrichtsmodule:

Für die Unterrichtsmodule müssen jeweils 1-3 Stunden eingeplant werden. Wird das Stundenthema mit den Arbeitsblättern erarbeitet, ist eine Stunde anzusetzen, für die Arbeit mit den Schülerarbeitsseiten ist ein Internetzugang nötig, es sind 2-3 Stunden anzusetzen. 

 Modul 1: Das Rentensystem

 

 Weitere Module:

 


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Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
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