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Publikation "Das Neutralitätsgebot in der Bildung" des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?“

Die Publikation geht insbesondere der Frage nach, ob und inwiefern es rechtlich geboten und damit auch zulässig ist, dass Lehrkräfte im Schulunterricht oder Akteure der außerschulischen Bildung rassistische und rechtsextreme Positionen von Parteien thematisieren. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates und das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Art. 21 GG) zu verstehen ist.
 
Diese rechtlichen Fragen sind bisher wenig untersucht und es gibt auch keine gefestigte Rechtsprechung in dem Feld. Sie stellen sich aber, insbesondere seit die Partei AfD in einigen Bundesländern die gegen Lehrer_innen gerichtete Aktion „Neutrale Schule“ gestartet hat. Zudem stellt die Partei von der Bundesregierung und Landeregierungen aufgelegte Programme zur Demokratieförderung infrage und setzt dabei Akteure unter Druck, die sich im Bereich der außerschulischen Bildung kritisch mit rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien auseinandersetzen.
 
Sie können die Publikation sehr gerne an weitere Interessierte und Zuständige weiterleiten.
 
Die Publikation kann auch unter folgendem Link https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/das-neutralitaetsgebot-in-der-bildung/
heruntergeladen oder auch kostenlos als Druckfassung bestellt werden: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/.
 
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Cremer
 
Deutsches Institut für Menschenrechte
Dr. Hendrik Cremer | Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Menschenrechtspolitik Inland / Europa
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