19. Wettbewerb um den Jugendfilmpreis 2022 in Stuttgart
Schülerinnen und Schüler, die während der Unterrichtszeit an der oben genannten Veranstaltung teilnehmen möchten, können in ihrer Schule einen formlosen Antrag auf Unterrichtsbefreiung unter Bezugnahme auf diese Veranstaltung stellen. Anträge von minderjährigen Schülerinnen und Schülern sind zusätzlich von mindestens einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.
Gemäß § 4 Abs. 5 der Schulbesuchsverordnung liegt die Entscheidung über eine Beurlaubung der Schülerinnen und Schüler bei Veranstaltungen von höchstens 2tägiger Dauer bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer. Bei längeren Veranstaltungen geht die Entscheidung auf die Schulleitung über.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport empfiehlt die Bewilligung der Anträge, sofern keine zwingenden schulischen Gründe entgegenstehen.
Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Teilnahme an den Workshops sind abrufbar unter www.jugendfilmpreis.de.
Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de
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