Viele verdienen ihr täglich Brot in der Automobilindustrie und in den Kfz-Service-Betrieben – auf der anderen Seite kommen viele Menschen bei Verkehrsunfällen zu Schaden.

Schülermentoren „Verkehr und Mobilität“ Ausbildungslehrgänge 2017/2018

Aktuell werden jetzt die Einladungen zu der Ausbildung der Schülermentoren „Verkehr und Mobilität“ an die Schulen verschickt. Der Anmeldeschluss für die Lehrgänge wurde bis zum 4. Juli 2017 verlängert.

Angesichts der sich wandelnden Anforderungen muss eine zeitgemäße Mobilitäts- und Verkehrserziehung unter den Aspekten Gesundheits-, Sicherheits-, Sozial- und Umwelterziehung nachhaltig nach neuen Wegen suchen.
Hier setzt die Initiative des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, des Innenministeriums und der Landesverkehrswacht e.V. an: Schülermentorinnen und -mentoren als aktive Unterstützung der Verkehrsbeauftragten an den Schulen. Junge Menschen sollen auf diese Weise frühzeitig die Gelegenheit erhalten, sich sinnvoll zu engagieren und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Im Rahmen der Ausbildung sollen die Schülermentorinnen und -mentoren auch auf die mögliche Übernahme eines Ehrenamtes vorbereitet werden.

Inhalte
Inhaltlich umfasst die Schülermentorenausbildung „Verkehr und Mobilität“ in Theorie und Praxis u.a. schulrelevante, verkehrserzieherische Einheiten rund um das Fahrrad und Mountainbike, das Bewegungsfeld „Fahren - Rollen - Gleiten “ sowie den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Ausschreibung für die Wochenlehrgänge 2017
zur Schülermentorinnen und Mentoren-Ausbildung

Wer kann teilnehmen?
Schülerinnen und Schüler aller Schularten, die einen guten Kontakt zu ihren Mitschülern haben. Sie sollten bereit sein, nach ihrer Ausbildung bei schulischen Veranstaltungen und der Anbahnung von Kontakten zu außerschulischen Partnern Verantwortung zu übernehmen. Mit der Anmeldung verpflichtet sich die meldende Schule zur Unterstützung der ausgebildeten Mentorinnen und Mentoren durch den/die Verkehrsbeauftragte/n der Schule..
Die sichere Beherrschung fahrtechnischer Grundkenntnisse mit dem Fahrrad sowie entsprechende konditionelle Fähigkeiten sind Voraussetzung für die Anmeldung. Eigene Fahrräder sollten je nach Entfernung des Wohnorts zur Ausbildungsstätte und in Absprache mit dem LIS mitgebracht werden.

Ausbildungsumfang
Die Ausbildung setzt sich aus einem Grundlehrgang (2,5 Tage) und einem Aufbaulehrgang (2,5 Tage) zusammen. Beide Lehrgänge müssen absolviert werden.
Die Ausbildung erfolgt durch Beauftragte des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, Referenten des Landesinstituts für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik (LIS) sowie Beauftragte der Fachverbände und mit der Unterstützung der Verkehrsprävention der Polizei.

Zielsetzungen
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden:
• Verantwortung für sich und andere zu übernehmen,
• eine Vorbildfunktion zu übernehmen;
• die Radfahrausbildung an der Schule zu unterstützen (z. B. einen Parcours zu entwickeln und bei der Durchführung behilflich sein)
• Lehrerinnen und Lehrer bei der Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Wander- und Radwandertagen zu unterstützen;
•Maßnahmen zur Verkehrssicherheitsarbeit (Schulbus, Bahn, etc.) zu begleiten und in Mobilitäts- und Verkehrserziehungsprojekten mitarbeiten zu können;
• bei Elternabenden oder SMV-Sitzungen sachkundig zu informieren.

Anmeldung
Pro Schule kann ein Tandem aus zwei Schülerinnen oder Schülern durch den/die Beauftragten für Verkehrserziehung der Schule gemeldet werden.
Die VE-Beauftragten informieren die Eltern umfassend über die Lehrgangsmodalitäten. Die Eltern erklären ihr Einverständnis, die Schulleitung erteilt die Genehmigung zur Teilnahme und veranlasst die Anmeldung.
Dazu übermittelt sie den Rückmeldebogen dem Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik (LIS).
Gymnasium: Meldung aus Klasse 6 oder 7 möglich
Andere Schularten: Meldung nur aus Klasse 6 möglich.

Die Ausbildung 2017/2018 besteht aus einem Grund- und einem Aufbaulehrgang. 

NEU: Anmeldeschluss ist Dienstag, 4. Juli 2017 (Beide Lehrgänge sind verpflichtend!).

Lehrgangstermine:
Freiburg
Grundlehrgang 9.–11. Oktober 2017
Aufbaulehrgang 11.–13. Juli 2018

Ludwigsburg
Grundlehrgang 16.–18. Oktober 2017
Aufbaulehrgang 20.–22. Juni 2018

Zuständig für die Planung ist das
Landesinstitut für Schulsport (LIS), Schulkunst und Schulmusik,
Heike Sorge
Reuteallee 40,
71634 Ludwigsburg,
Tel.: 07141/140-643,
Fax: 07141/140-639
Heike.Sorge@lis.kv.bwl.de
zur Verfügung.