Präsentationsprüfung

Ab der Abiturprüfung im Schuljahr 2008/2009 wird die Prüfung im 5. (mündliche) Prüfungsfach neu geregelt. Neu ist vor allem, dass die Prüflinge ihr Thema zu Beginn der mündlichen Prüfung ca. 10 Min. präsentieren. Anschließend findet ein ebenfalls ca. 10-minütiges Prüfungsgespräch (Kolloquium, vgl. dazu § 23 (5) BGVO) statt.

§ 23 Abiturverordnung berufliche Gymnasien (BGVO) (Auszug)
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(3) "Für das mündliche Prüfungsfach nach § 19 Abs. 1 Satz 2 legen die Schüler spätestens zehn Unterrichtstage vor der Prüfung vier Themen im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne für die Jahrgangsstufen im Einvernehmen mit der Fachlehrkraft schriftlich vor. Der Leiter des Fachausschusses wählt eines dieser Themen als Prüfungsthema. Diese Entscheidung wird den Schülern etwa eine Woche der vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Die Prüfungsaufgaben für die Prüfung in den übrigen Fächern der mündlichen Prüfung werden im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne für die Oberstufe vom Leiter des Fachausschusses auf Grund von Vorschlägen des Fachlehrers gestellt. Die Aufgaben werden dem Schüler schriftliche vorgelegt. Er kann sich etwa zwanzig Minuten unter Aufsicht vorbereiten."

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(5) "In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling das Prüfungsthema oder die Prüfungsaufgaben in zusammenhängender Rede darstellen und in einem anschließenden Prüfungsgespräch in größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge einordnen."
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Das Kultusministerium hat eine Handreichung H - 07/45  mit didaktischen Hinweisen und Beispielen aus einzelnen Fächern erarbeiten lassen, die wichtige Informationen zur neuen Prüfung enthält
(Grundlage: gültige Bildungspläne im Schuljahr 2006/2007).

Weitere Beispiele und didaktische Hinweise finden Sie unter in den nachstehenden Links. Es handelt sich um Fächer, die in der Handreichung nicht dargestellt sind, und um Aufgabenbeispiele zu Fächern, deren Aktualisierung (z. B. auf Grund von Lehrplanüberarbeitungen) notwendig wurde.