Europarat - Zielsetzungen

Zu den Aufgaben des Europarates gehören:
  • die Verteidigung der Menschenrechte und der rechtsstaatlichen Grundsätze in allen Mitgliedsstaaten;
  • die Stärkung der demokratischen Stabilität Europas durch Reformen in Politik, Gesetzgebung und Verfassung, die der Europarat auf allen Regierungsebenen, d.h. in Bund, Länder und Gemeinden, unterstützt;
  • die Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Fragen: Diskriminierung von Minderheiten, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz, Bioethik und Klonen, Terrorismus, Menschenhandel, organisierte Kriminalität und Korruption, Datennetzkriminalität, Gewalt gegen Kinder;
  • Förderung der Bildung als Motor der Entfaltung einer europäischen kulturellen Identität und eines europäischen Wir-Bewusstseins;
  • die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Rechte.

Durch die Erweiterung des Europarats auf die Staaten des östlichen Mittel- und Osteuropas erhält diese Arbeit neues Gewicht, da hier die Einhaltung der Menschenrechte noch nicht so gewährleistet ist wie in den "alten" Mitgliedsstaaten.