Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Adresse: https://schule-bw.de/

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    • Anforderung 9.1.1.1: Für Grafiken und Bilder fehlen Alternativtexte.
    • Anforderung 9.1.3.1: Fehlende HTML-Strukturelemente
    • Anforderungen 9.1.4.1 und .3: Kontrastverhältnis unzureichend
    • Anforderung 9.1.4.13: Ausklappmenüs können nicht aktiv ausgeblendet werden.
    • Anforderung 9.2.1.1 und .2: Webseite kann nicht ausschließlich mit der Tastatur bedient werden.
    • Anforderung 9.2.4.1: Navigationsbereiche können nicht unterschieden werden.
    • Anforderung 9.2.4.2: Fehlende Seitentitel Anforderung
    • 9.3.3.2 Fehlende Label bei Eingabeelementen.
  2. Unverhältnismäßige Belastung
    • Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
    • Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
    • Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
    • Erläuterungen in Leichter Sprache
    • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
    • Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
    • Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
    • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
    • Alternativtexte für Bedienelemente
    • Alternativtexte für Grafiken und Objekte
    • Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
    • Elemente, die nur durch ihre visuelle Anordnung oder Struktur wichtige Informationen vermitteln (Überschriften, Listen oder Tabellen)
    • Einzelne Seitentitel, die den Inhalt oder den Zweck der Seite noch nicht eindeutig beschreiben

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.03.2026 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 04.03.2026 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Land Baden-Württemberg,
vertreten durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL)
Heilbronner Straße 314
70469 Stuttgart

0711/21859-0

E-Mail: poststelle@zsl.kv.bwl.de (Öffnet in neuem Fenster)

Vertretungsberechtigter: Präsident Prof. Dr. Thomas Riecke-Baulecke

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375

E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


Der Text dieser Seite ist verfügbar unter der Lizenz CC BY 4.0 International
Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de

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