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Teilhabe am Arbeitsleben für junge Menschen mit einer Behinderung

Ziel ist es, möglichst viele junge Menschen mit wesentlichen Behinderungen nach Abschluss der allgemein bildenden Schulzeit entsprechend ihren individuellen Kompetenzen zu fördern und zu begleiten und sie auf das Leben als Erwachsener umfassend vorzubereiten sowie nach Erfüllung der Berufsschulpflicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern.

Das Kompetenzinventar
Das Kompetenzinventar ist ein beschreibendes Dokumentation- und Beurteilungsinstrument, das im Rahmen der Berufswegeplanung der Erhebung von Fähigkeiten, Leistungsmöglichkeiten und Belastbarkeit dienst. Es besteht aus allgemeinen Erhebungsbögen sowie aus spezifischen Modulen zu den Themenschwerpunkten Autismus, Epilepsie, Emotion/Kognition, Hören, Motorik, Lernen, Sehen und Sprache. Sein Einsatz ist für Schülerinnen und Schüler mit wesentlicher Behinderung zur Vorbereitung auf eine Teilhabe am Arbeitsleben des allgemeinen Arbeitsmarktes verpflichtend. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Schülerinnen und Schüler ihren Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an einem SBBZ oder in einem inklusiven Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule wahrnehmen.

Das Kompetenzinventar wurde auf der Basis der Kooperationsvereinbarungen zur Förderung der beruflichen Teilhabe junger Menschen mit wesentlicher Behinderung beim Übergang von der Schule in den allgemeinen Arbeitsmarkt entwickelt und seither weitergeführt. Es wird vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS), von der Bundesagentur für Arbeit und vom Kultusministerium Baden-Württemberg verantwortet.  

 
Das gesamte Kompetenzinventar kann abgerufen werden unter:
 
 


Das Integrationsamt des KVJS ist für alle Fragen rund um das Thema „Behinderung und Beruf" der richtige Ansprechpartner für:
  • Arbeitnehmer
  • Arbeitgeber
  • Betriebliche Arbeitnehmervertretungen
  • Betriebliche Integrationsteams
  • Schwerbehinderte Existenzgründerinnen und Existenzgründer


Eine "Schwerbehinderung" besteht ab einem Grad der Behinderung von 50.
Zur Integration schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben hat das KVJS-Integrationsamt viele Unterstützungsmöglichkeiten, Schulungs- und Bildungsangebote. Dies gilt auch für Menschen, die von der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen "gleichgestellt" wurden.
 


Handreichung:

Inklusive Bildung und Ausbildung an beruflichen Schulen 
Rahmenbedingungen und Unterstützungssysteme

 

 

 

 

 

 

 


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Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de

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