Sonderpädagogische Dienste Hören, Sehen und KMENT

Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung (oder von Behinderung bedroht) in den Bereichen Hören, Sehen oder körperlich-motorische Entwicklung, die die allgemeinen Schulen und allgemeinen beruflichen Schulen zielgleich besuchen, ist der Bedarf an Beratung, meist begründet durch eine medizinische Diagnose, evident. Aufgrund dieser Evidenz ist der Vorlauf des gestuften Verfahrens hier nicht erforderlich.
Der Sonderpädagogische Dienst berät niederschwellig Schulen, die eine Schülerin, einen Schüler mit Behinderung oder die von Behinderung bedroht sind, unterrichten.

Ihren direkten Kontakt zum jeweils zuständigen sonderpädagogischen Dienst finden Sie hier in der entsprechenden Liste:


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Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de

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