Kostenlose Webtools für Schulen und Einrichtungen der Kultusverwaltung in Baden-Württemberg: Kooperation mit BSCW, E-Mail- und Newsletterdienste, Umfragen mit LimeSurvey™, kollaboratives Schreiben in Echtzeit mit Etherpad

Nutzungsbedingungen für die Arbeitsplattform „BSCW“ des Landesbildungsservers Baden-Württemberg

Die Nutzerin beziehungsweise der Nutzer erkennt die nachfolgenden Nutzungsbedingungen durch die Registrierung auf der Arbeitsplattform „BSCW“ des Landesbildungsservers Baden-Württemberg (https://bscw5.schule-bw.de) an.

Zulässige Nutzergruppen

Ausschließlich öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) in Baden-Württemberg gemäß § 2 Absatz 1 und 2 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) sowie Einrichtungen der Kultusverwaltung in Baden-Württemberg können beim Landesbildungsserver Baden-Württemberg einen Antrag auf Einrichtung eines kostenlos nutzbaren Arbeitsbereiches auf der Arbeitsplattform „BSCW“ stellen. Ein Anspruch auf die Einrichtung besteht jedoch nicht.

Zulässige Benutzergruppen sind also zum Beispiel

Die Nutzung der Arbeitsplattform „BSCW“ ist dabei ausschließlich Bestandteil des schulischen Lernens und Arbeitens.

Für jeden Arbeitsbereich wird mindestens eine Person als Moderatorin beziehungsweise Moderator für den beantragten Arbeitsbereich benannt.

Voraussetzungen für die Arbeit mit BSCW

BSCW wird von den Nutzerinnen und Nutzern über einen Web-Browser bedient. Zur Nutzung von BSCW benötigen Sie Folgendes:

  • einen Computer (stationär oder mobil) mit Internetanschluss
  • einen beliebigen aktuellen Web-Browser oder die BSCW-App (über die eventuell nicht alle Funktionen verfügbar sind)
  • eine E-Mail-Adresse, um über eine E-Mail eine Einladung zugestellt zu bekommen.

Bitte beachten Sie, dass wir selbstverständlich keine Kosten für Geräte, Internetgebühren oder sonstige Kosten, die Ihnen im Rahmen der Nutzung von BSCW entstehen, übernehmen können.

Leistungsumfang

Ein Anspruch auf Nutzung der Arbeitsplattform „BSCW“ des Landesbildungsservers Baden-Württemberg beziehungsweise auf einen vollumfänglichen, funktionsfähigen, störungs- und unterbrechungsfreien Zugang oder eine konkrete Übertragungsgeschwindigkeit besteht nicht. Die Bereitstellung des Zugangs richtet sich nach den jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer

Jeder Nutzerin beziehungsweise jeder Nutzer verpflichtet sich,

  • die Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Weitergabe von Zugangsdaten ist ausdrücklich untersagt.
  • den Zugang zur Arbeitsplattform „BSCW“ nur für die Tätigkeiten zu verwenden, für die der Arbeitsbereich eingerichtet worden ist
  • grundsätzlich alle rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben, insbesondere das Urheberrecht, den Datenschutz und das staatliche Neutralitätsgebot, zu beachten
  • die persönlichen Angaben der Arbeitsgruppenmitglieder, insbesondere die E-Mail-Adressen, nur für die Arbeit in den Gruppen zu benutzen
  • den benötigten Speicherplatz möglichst gering zu halten und insbesondere den persönlichen Papierkorb und die Zwischenablage regelmäßig zu leeren
  • für die Datensicherung (Backup) regelmäßig selbst zu sorgen. Dies ist zum Beispiel über WebDAV möglich (grundsätzliche Hinweise zu WebDAV in der Wikipedia; PDF-Anleitung zum direkten BSCW-Zugriff über WebDav).
  • dem Betreiber mitzuteilen, wenn die Zugangsberechtigung nicht weiter benötigt wird.

Für die Arbeit in den Arbeitsgruppen ist es wünschenswert, wesentliche Angaben wie Vorname und Nachname in seinem Profil anzugeben. Auch die Angabe einer Telefonnummer kann nützlich sein ‒ insbesondere dann, wenn Ihre E-Mail-Adresse nicht mehr stimmt, da der Zugang (und damit auch alle vorhandenen Datenbestände) bei fehlender Kommunikationsmöglichkeit gelöscht wird.

Zusätzliche Pflichten der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers des Dienstes

Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller des Dienstes verpflichtet sich,

Inhalte

Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen, dürfen ebenso wenig veröffentlicht werden wie rassistische, sexistische oder pornographische Inhalte. Ebenso ist der Aufbau einer Tauschbörse o. Ä. für urheberrechtlich geschütztes Material untersagt. Die zuvor genannten Bestimmungen gelten auch für Verweise auf derartige Inhalte.

Ebenso wenig dürfen Inhalte verbreitet werden, die in keinem sachlichen oder inhaltlichen Bezug zur Aufgabe der betreffenden Institution stehen. Insbesondere darf der eigene Arbeitsbereich nicht an Firmen, Verbände etc. weitergegeben oder vermietet werden.

Der Betreiber ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte sofort und ohne gesonderte Mitteilung zu entfernen und die betreffenden Personen von der Nutzung der Arbeitsplattform „BSCW“ auszuschließen.

Haftung

Die Nutzerin beziehungsweise der Nutzer ist für alle ihre beziehungsweise seine Handlungen, die sie beziehungsweise er im Zusammenhang mit der Nutzung der Arbeitsplattform „BSCW“ des Landesbildungsservers Baden-Württemberg vornimmt, selbst verantwortlich. Sie beziehungsweise er stellt den Landesbildungsserver Baden-Württemberg von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen die Nutzerin beziehungsweise den Nutzer wegen eines Verstoßes der Nutzerin beziehungsweise des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und Datenschutzrechte), einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei. Sie beziehungsweise er ist verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und dem Landesbildungsserver Baden-Württemberg die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.

Löschen von Zugangsberechtigungen und persönlichen Daten

Hier informieren wir Sie als Nutzerin beziehungsweise Nutzer darüber, wann wir als Betreiber Ihre Zugangsberechtigung (das heißt Ihr Benutzerkonto) und Ihre persönlichen Daten löschen.

Als Rechtsgrundlage beziehen wir uns auf Art. 17 EU-DSGVO in Verbindung mit den Erwägungsgrunden 39 (Grundsätze der Datenverarbeitung), 65 (Recht auf Berichtigung) und 66 (Recht auf Vergessenwerden und Recht auf Löschung) sowie auf die einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass

  • mit dem Löschen Ihrer Zugangsberechtigung in der Regel auch die von Ihnen angelegten Daten (zum Beispiel persönliche Dateien) gelöscht werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir ausdrücklich auf Ihre Pflicht zur Datensicherung.
  • die in der EU-DSGVO und/oder im Bundesdatenschutzgesetz und/oder im Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg genannten Ausnahmen von der Löschung bzw. Beschränkungen der Datenverarbeitung selbstverständlich Anwendung finden.

Wir löschen Ihre Zugangsberechtigung ohne weitere Rückfrage, wenn

  • Sie sich als Nutzerin beziehungsweise Nutzer länger als 15 Monate nicht in die Arbeitsplattform „BSCW“ eingeloggt haben und/oder
  • uns von Ihnen als Nutzerin beziehungsweise Nutzer keine gültige E-Mail-Adresse vorliegt und/oder
  • Sie sich als Nutzerin beziehungsweise Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Einladung mit einem Benutzernamen eingeloggt haben und/oder
  • Sie Nutzerin beziehungsweise Nutzer gegen eine der in diesen Nutzungsbedingungen genannten Verpflichtungen verstoßen haben.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für die Arbeitsplattform „BSCW“ des Landesbildungsservers Baden-Württemberg ist unter https://www.schule-bw.de/datenschutzerklaerung-bscw zu finden.

Antrag

Der Antrag auf Einrichtung eines BSCW-Arbeitsbereiches beim Landesbildungsserver Baden-Württemberg und damit die Zuweisung der Aufgabe einer Moderatorin beziehungsweise eines Moderators für diesen Arbeitsbereich ist unter https://www.schule-bw.de/antrag-bscw zu finden.

Der barrierefreie PDF-Antrag enthält interaktive Formularfelder, die Sie direkt am Rechner ausfüllen können. Unter Umständen unterstützt nicht jedes PDF-Anzeigeprogramm das Ausfüllen – insbesondere die in Web-Browser integrierten PDF-Anzeigeprogramme machen hier Schwierigkeiten; bitte nutzen Sie dann ein anderes Programm.

Bitte schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per E-Mail an bscw@mail.schule-bw.de. Dieses Vorgehen garantiert in aller Regel die schnellste Bearbeitung. Alternativ können Sie den Antrag an die auf dem Antrag genannte Postanschrift senden.

Nach Prüfung, ob Sie zum Kreis der Berechtigten gehören und ob Sie alle notwendigen Angaben gemacht haben, wird der BSCW-Arbeitsbereich für Sie eingerichtet und Sie werden zur Moderatorin beziehungsweise zum Moderator (Manager/-in) des Arbeitsbereiches.

Zugriff auf den BSCW-Arbeitsbereich durch Dritte

Wer Moderatorin beziehungsweise Moderator im BSCW-Arbeitsbereich ist, hat bestimmte privilegierte Rechte:

  • über eine E-Mail an bscw@mail.schule-bw.de die Aufnahme weiterer Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den BSCW-Arbeitsbereich beantragen
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem BSCW-Arbeitsbereich löschen.

Der Text dieser Seite ist verfügbar unter der Lizenz CC BY 4.0 International
Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de

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