Akzeptieren der eigenen körperlichen Erscheinung und effektive Nutzung des Körpers

Schülerinnen und Schüler sollen einen positiven Selbstwert ihrem Körper gegenüber entwickeln. Sie sollen ihr Wissen über eine gesunde Lebensführung erweitern. Sie sollen ihren Körper bewusst wahrnehmen, und motorische Fertigkeiten mit einer verbesserten Bewegungsqualität erlernen.

 

Wo spiegelt sich diese Entwicklungsaufgabe in den Fachplänen wider?

3.2.2.2 Atmung, Blut und Kreislaufsystem
Gymnasium – Biologie – Klassen 7/8
Die Schülerinnen und Schüler führen Messungen am eigenen Körper durch und können am Beispiel von Atmung und Kreislauf das Zusammenwirken von Organsystemen beschreiben.
Sie können Nichtrauchen als zentrale Maßnahme für eine gesunde Lebensführung begründen.
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3.1.3.1 Gesundheitsbezogenes Wissen
Sekundarstufe I – Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) – Wahlpflichtfach – Klassen 7/8/9
Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre Kenntnisse über eine gesundheitsförderliche Lebensführung. Sie können Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Wohlbefinden, Leistungsfähigkeit, Ernährung und Lebensqualität herstellen und die Erkenntnisse in ihrem Alltag verantwortlich umsetzen. Dabei erweitern sie ihre Kompetenzen zur Förderung und Steigerung des Wohlbefindens.
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3.1.3.3 Körper und Körpergestaltung
Sekundarstufe I - Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) - Wahlpflichtfach - Klassen 7/8/9
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren Körpergestaltungen als Ausdruck ihrer Persönlichkeit und ihres individuellen Wohlbefindens. Sie sind in der Lage, Bekleidung und Ernährung situationsgerecht und gesundheitsförderlich auszuwählen. Vor dem Hintergrund der körperlichen Entwicklung und der Identitätsfindung im Jugendalter erörtern sie Möglichkeiten der Körpergestaltung.
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3.3.1 Wissen
Sekundarstufe I - Sport - Profilfach an der Gemeinschaftsschule – Klasse 10
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Wissen über Sport und Bewegung im Hinblick auf das selbstbestimmte Sporttreiben.
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3.4.4 Bewegen an Geräten
Gymnasium – Sport – Klassen 11/12
Die Schülerinnen und Schüler können erlernte motorische Fertigkeiten mit einer verbesserten Bewegungsqualität demonstrieren. Sie sind in der Lage, die erlernten Bewegungsformen auf neue Bewegungssituationen zu übertragen und anzupassen sowie selbst erstellte Bewegungsverbindungen alleine und in der Gruppe zu realisieren und präsentieren. Sie sind fähig, durch Anwendung ihres sporttheoretischen Wissens ihr eigenes turnerisches und akrobatisches Können weiterzuentwickeln.
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3.1.1.1 Gestaltungsfeld Körper
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen – Literatur und Theater – Klassen 12/13
Die Schülerinnen und Schüler nehmen in Übungen den eigenen Körper wahr, entwickeln und erproben körperliche Ausdrucksmöglichkeiten im Zusammenspiel mit anderen und kommen damit zu einer klaren Bühnenpräsenz.
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