"... zu Pulfer und Eschen verbrennen ..." - Die Horber "Hexenfanger"

Hexenverfolgung in Horb am Neckar: Verfolgung von unten - die dunkle Seite des Gemeinen Mannes

Autor: Joachim Lipp

- Arbeitskreis für Landeskunde/Landesgeschichte RP Karlsruhe -

 Beigeschriebenes Todesurteil

B 1 Beigeschriebenes Todesurteil zur Urgicht der Margaretha Stroblerin, die 1597 des Diebstahls und der Hexerei beschuldigt wurde. (Stadtarchiv Horb, A 315) © Joachim Lipp

„… Die Beclagt dem Nachrichter In sein Hand und Band, derselbe sie usfüren zu der gewenlich Richtstath: Sie daselbsten mit dem Feur Richten vom leben zum thodt zu Pulfer und Eschen verbrennen Ir zu wolverdienter straff und andern zu Ainem erschrockenlich Exempel, sich von diesem erschrockenlich Missethum wissen zueverhuten.“

 Kurzbeschreibung des Moduls:
Allein in der in der schwäbisch-österreichischen Grafschaft Hohenberg gelegenen Stadt Horb a.N. fanden am Beginn der Neuzeit annähernd so viele Hexenhinrichtungen statt wie im gesamten benachbarten Herzogtum Württemberg, obgleich die Landesherrschaft der tirolisch-habsburgischen Tradition entsprechend Hexenprozessen distanziert gegenüberstand.

Bis heute zeigt sich die historische Erforschung der Epoche des Hexenwahns von Mythen begleitet und von Klischees bestimmt. Ein Gang zu den Originalschauplätzen der Horber Hexenverfolgungen soll exemplarisch deutlich machen, dass es sich bei dem Phänomen des Hexenwahns nicht um eine seit dem Zeitalter der Aufklärung verschiedentlich instrumentalisierte Epoche aus dem finsteren Mittelalter handelt, sondern dass die Hexenverfolgungen viel mehr ein Ausdruck kollektiver und individueller Ängste in der frühen Neuzeit sowie das Resultat einer gestörten gesellschaftlichen Harmonie in der Zeit des Frühabsolutismus waren.

Die Haupttriebkraft im Obervogteiamt Horb bildete das Verfolgungsbegehren der Bürger und Bauern. Bei dieser Hexenverfolgung von unten zeigte sich der Gemeine Mann von seiner dunklen Seite.

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