OER und CC-Lizenzen

Der Landesbildungsserver und OER

Der OER-Gedanke (open educational resources, engl.) hat sich der Idee verschrieben, möglichst viele Bildungsmaterialien möglichst frei verfügbar ‒ d. h. auch ohne Zugangsbeschränkung und kostenlos ‒ anzubieten (nähere Informationen im Abschnitt „Was ist überhaupt OER?“). Diesem Ziel folgt auch der Landesbildungsserver Baden-Württemberg.

OER ist aber keine Lizenz im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes. Zu einer möglichst rechtssicheren Verwendung werden beispielsweise oft die Creative-Commons-Lizenzmodelle herangezogen, die genau klären, was mit den solcherart ausgezeichneten Materialien gemacht werden darf und wie die Urheberschaft zu kennzeichnen ist.

Deshalb publiziert der Landesbildungsserver Baden-Württemberg die meisten selbst erstellten Materialien unter der OER-konformen Creative-Commons-Lizenz „CC BY 4.0 International“. Bitte beachten Sie, dass Werke von Dritten, die wir verwenden, ggf. anderen Lizenzen unterliegen. Diese werden entsprechend kenntlich gemacht.

Was ist überhaupt OER?

Wikipedia definiert wie folgt: „Als Open Educational Resources (englisch, kurz OER) werden freie Lern- und Lehrmaterialien mit einer offenen Lizenz wie etwa Creative Commons oder GNU General Public License in Anlehnung an den englischen Begriff für Freie Inhalte (open content) bezeichnet.“ [Open Educational Resources. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 20. September 2020, 11:57 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Open_Educational_Resources&oldid=203818159, abgerufen: 01.10.2020, 14:48 Uhr UTC]

Oft werden die „5 Rs“ von David Wiley zur Beschreibung von OER zitiert:

„Defining the "Open" in Open Content and Open Educational Resources
The terms "open content" and "open educational resources" describe any copyrightable work (traditionally excluding software, which is described by other terms like "open source") that is either (1) in the public domain or (2) licensed in a manner that provides everyone with free and perpetual permission to engage in the 5R activities:

  1. Retain - make, own, and control a copy of the resource (e.g., download and keep your own copy)

  2. Revise - edit, adapt, and modify your copy of the resource (e.g., translate into another language)

  3. Remix - combine your original or revised copy of the resource with other existing material to create something new (e.g., make a mashup)

  4. Reuse - use your original, revised, or remixed copy of the resource publicly (e.g., on a website, in a presentation, in a class)

  5. Redistribute - share copies of your original, revised, or remixed copy of the resource with others (e.g., post a copy online or give one to a friend)“

Im Deutschen werden die 5 Rs zu 5 Vs. In Anlehnung an eine Übersetzung von Jöran Muuß-Merholz auf https://open-educational-resources.de/5rs-auf-deutsch [Lizenz: CC BY 4.0 International] könnte eine Übersetzung wie folgt lauten:

Zur Definition von „Open“ in  „Open Content“ und „Open Educational Resources“
Die Begriffe „open content“  und „open educational resources“ beschreiben jegliches Werk im urheberrechtlichen Sinne (normalerweise wird dabei Software ausgeschlossen, die mit anderen Begriffen wie „open source“ beschrieben wird), das entweder (1) im öffentlichen Besitz ist oder (2) so lizenziert ist, dass allen Nutzerinnen und Nutzern kostenfrei und auf Dauer die folgenden 5V-Rechte eingeräumt werden:

  1. Verwahren/Vervielfältigen – das Recht, Kopien des Inhalts anzufertigen, zu besitzen und zu kontrollieren (z. B. Download und Speicherung einer eigenen Kopie)
  2. Verarbeiten – das Recht, den Inhalt zu bearbeiten, anzupassen, zu verändern oder umzugestalten (z. B. einen Inhalt in eine andere Sprache zu übersetzen)
  3. Vermischen – das Recht, einen Inhalt im Original oder in einer Bearbeitung mit anderen, schon existierenden Inhalten zu verbinden, um daraus etwas Neues zu schaffen (z. B. beim Einbauen des Inhalts in eine Collage)
  4. Verwenden – das Recht, einen Inhalt im Original, in einer Bearbeitung oder in einer Vermischung mit anderen Inhalten öffentlich zu nutzen (z. B. auf einer Website, in einer Präsentation, im Klassenraum/in einer Lerngruppe)
  5. Verbreiten – das Recht, Kopien des Originalinhalts, der eigenen Bearbeitungen oder der eigenen Vermischungen mit anderen zu teilen (z. B. online eine Kopie zu verbreiten oder die Weitergabe an eine Freundin/einen Freund)

OER für Lehrende und Lernende in Deutschland

In Deutschland kümmern sich diverse Instanzen um die Entwicklung, Etablierung und Verbreitung der Idee möglichst frei verfügbarer Bildungsmaterialien. Dabei ist die Informationsstelle OER federführend. Die „Informationsstelle OER“ ist ein Angebot des „DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation“ (ehemaliger Name: Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung) und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

Unter OER Whitepaper zu Schule, Hochschule und Weiterbildung (Informationsstelle OER) finden Sie „drei  kostenfreie Whitepaper zu Open Educational Resources für die Bildungsbereiche Schule, Hochschule und Weiterbildung“.


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Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de

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