Berufsfachschulen für sozialpädagogische Assistenz

Die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz vermittelt grundlegende und vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten zur Tätigkeit als Fachkraft nach § 7 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Krippen, Kindertageseinrichtungen). Die praxisintegrierte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz befähigt dazu, bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.


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Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de

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