Alltagsverträge

Viele Alltagsverträge laufen ohne besondere Schriftform ab, sind aber nichtsdestoweniger gültige Rechtsgeschäfte.

Schüler können z.B. überlegen und diskutieren - oder selbst recherchieren - auf welcher Basis das "Rechtsgeschäft" zwischen Fahrgast und Busunternehmen von statten geht.

Weiter kann das Rechtsgeschäft des Kaufens im Supermarkt nach Vertragsinhalten aufgeschlüsselt werden.

Um diese Fälle zu "lösen", sollte die Vorgabe eingehalten werden, nach Anbieter und Nachfrager von Dienstleistung bzw. Ware getrennt zu fragen:

  • Wie bekundet der Anbieter seine Absicht, das Vertragsgeschäft einzugehen?
  • Wie bekundet der Nachfragende seine Absicht?
  • Zu welchem Zeitpunkt wird das Rechtgeschäft gültig?
  • Wie wird das Rechtsgeschäft belegt (nachgewiesen)?

Das "Rechtsgeschäft" des Einkaufs

Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass beide Vertragsparteien eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben.

Diese besteht seitens des Verkäufers darin, dass Ware zum Kauf angeboten wird. Der Käufer bekundet seine Bereitschaft zum Kauf mit dem Betreten des Geschäfts und ist im Normalfall mit dem vom Käufer verlangten Preis einverstanden. Das Rechtsgeschäft wird erst gültig, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist, erst dann wechselt die Ware in das Eigentum des Käufers über. Bei Ratenzahlung oder bei Kauf auf Rechnung geht das Eigentumsrecht ebenfalls erst mit der vollständigen Bezahlung des Preises in den besitz des Käufers über.

An der Kasse treten Käufer und Verkäufer im Prinzip in Verkaufsverhandlungen. Ist der Käufer nicht mit dem vom Verkäufer genannten Preis einverstanden, kann er entweder das Kaufgeschäft abbrechen (und gehen) oder dem Verkäufer einen Preis nennen, zu dem er das Produkt erwerben würde (also in Verhandlungen treten). Normalerweise, besonders bei Massenwaren im Supermarkt, finden solche Verhandlungen jedoch nur im Ausnahmefal statt (z.b. bei Lebensmitteln, deren Verfallsdatum geringfügig überschritten ist).

Das Rechtsgeschäft des Kaufs/Verkaufs wird durch den Kassenzettel oder eine handgeschriebene Quittung belegt. Sie ist Basis für weiter gehende Ansprüche aus Rücknahme oder Gewährleistung.

 

Das "Rechtsgeschäft" zwischen Fahrgast und Busunternehmen

Der Beförderungsvertrag kommt dadurch zustande, dass beide Vertragsparteien eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben.

Diese besteht seitens des Unternehmens darin, dass ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird und nach einem veröffentlichten Fahrplan verkehrt. Der Fahrgast gibt durch das Einsteigen in Straßenbahn oder Bus zu verstehen, dass er den vom Unternehmen angebotenen Beförderungsvertrag abschließen und damit die Leistung des Unternehmens annehmen möchte. Durch Kauf eines Fahrscheins (oder einer Monatskarte) nimmt er im Voraus diesen Vertrag an. Tatsächlich wirksam wird der Vertrag durch das Einsteigen.

Ob der Vertrag erst dadurch, dass der Busfahrer den Fahrpreis nennt und der Fahrgast den Fahrschein bezahlt, wirksam wird, scheint nicht plausibel, da dann zwischen Beginn der Fahrt und dem Abschluss des Vertrags eine gewisse Zeit verstreicht. Der Fahrgast ist vielmehr bereits mit dem Zeitpunkt des Einstiegs in den Bus zur Gegenleistung (=Bezahlen des Fahrpreises) verpflichtet.

Das zustande gekommene Rechtsgeschäft wird durch den "vereinbarungsgemäß" abgestempelten (entwerteten) Fahrschein nachgewiesen. Das Abstempeln (in der Regel durch Stempelautomaten) ist Bestandteil der vom Fahrgast akzeptierten Beförderungebedingungen.