Regierungsarbeit im Land

Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den von ihm berufenen Fachministern. Der Ministerpräsident wird durch den Landtag gewählt.

Der Ministerrat besteht aus zwölf Ministern, einer Staatssekretärin mit Stimmrecht in der Regierung sowie einer ehrenamtlichen Staatsrätin mit Stimmrecht in der Regierung. Dabei sind auch der Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten dem Staatsministerium zugeordnet.

Ministerien im Überblick

Staatsministerium

Das Staatsministerium ist die Behörde des Ministerpräsidenten. Es plant in Zusammenarbeit mit dem Ministerpräsidenten die Leitlinien der Landespolitik und berät den Regierungschef, wenn es um Fragen geht, die mehrere Landesministerien betreffen (ressortübergreifende Koordination). Als "rechte Hand" des Ministerpräsidenten bereitet die Sitzungen des Kabinetts vor, organisiert die Zusammenarbeit mit dem Landtag und ist verantwortlich für die Darstellung der Arbeit der Landesregierung gegenüber der Öffentlichkeit. Ihm unterstehen die Landesvertretungen in Berlin und Brüssel sowie die Landeszentrale für politische Bildung.

Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten Der Minister ist dem Staatsministerium zugeordnet und vertritt die Interessen Baden-Württembergs gegenüber der Bundesregierung (Berlin), den Instititionen der Europäischen Union (Brüssel) und im internationalen Rahmen.
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Das MFW "regelt die Grundsatzfragen der Organisation der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg ebenso wie die der Wirtschaftspolitik. Ziel dabei ist es, das hohe Beschäftigungs- und Wohlstandsniveau Baden-Württembergs zu erhalten und auszubauen." (Zitat MFW)
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Das Kultusministerium ist zuständig für alle Bereiche der schulischen Bildung und Erziehung, der Lehrerausbildung und der Bildungsforschung, sowie für Angelegenheiten des Sports und alle Fragen im Zusammenhang der Beziehung des Staates zu Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Das Ministerium ist zuständig für alle Hochschulen, für die wissenschaftlichen Bibliotheken und Archive sowie für bedeutende Kunst- und Kultureinrichtungen des Landes. Darunter zählen die Staatstheater, die Naturkundemuseen, due Staatsbibliotheken und die Staatlichen Galerien in Karlsruhe und Stuttgart, die Landesmuseen, das Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) in Karlsruhe sowie das Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart.
Innenministerium Zu den Hauptaufgaben den Innenministeriums zählen Polizei, Verfassungsschutz, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Verwaltungsentwicklung, Landesverfassung, Wahlen, Kommunal- und Sparkassenwesen und Ausländerpolitik.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Das UM befasst sich mit allen Fragen im Zusammenhang mit Umwelt, Klimaschutz und Energie, darunter mit Aufgaben der Abfallbeseitigung und -verwertung und Atom- und erneuerbaren Energien.
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Das Sozialministerium sieht sich als innerhalb der Landesregierung als das zentrale Ministerium für gesellschaftliche Fragen. Sein Zuständigkeitsbereich sind Frauenpolitik, die demografische Entwicklung, Politik für Jugendliche und Kinder, Familienpolitik, Sozialversicherung, Grundsatzfragen der Pflege und Altenhilfe, Arbeitsmarkt und Soziale Grundsicherung, Politik für Behinderte, Gewerbeaufsicht und Arbeitsschutz sowie alle Fragen im Zusammenhang mit Gesundheit und gesundheitlicher Vorsorge.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Das MLR ist zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Ländlichen Raum, der Landwirtschaft, dem Vermessungs- und Geoinformationswesen, der Ernährung, der Lebensmittelüberwachung, dem Veterinärwesen, dem Wald, dem Naturschutz und dem Tourismus.
Justizministerium Zu den Aufgaben des Justizministeriums gehören alle Fragen des Zivil- und des Strafrechts und des Justizvollzugs.
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Das MVI ist für die Themen rund um Mobilität, Straßenbau und Infrastruktur zuständig. Dazu gehören alle Fragen um Straßenbau und andere öffentliche Verkehrswege, die zum Zuständigkeitsbereich des Landes gehören, sowie die Rahmenbedingungen für das Planen und Bauen, dabei besonders die Verfolgung übergeordneter städtebaupolitischer Ziele. Im Vordergrund steht für die gegenwärtige Landesregierung die dauerhafte Sicherung und Gewährleistung nachhaltiger und umweltschonender Mobilität.
Ministerium für Integration Das Integrationsministerium beschäftigt sich mit allen Themen der Politik im Zusammenhang mit Menschen fremder Herkunft (Ausländer, Menschen mit Migrationshintergrund) und ihrer Integration sowie mit Fragen des interkulturellen Dialogs.

Die konkrete Arbeit der Regierung wird durch den Koalitionsvertrag bestimmt, das heißt, durch die Festlegung, auf die sich die Koalitonsparteien zur Bildung der gemeinsamen Regierung geeinigt haben.

Die Ministerien reagieren auf aktuelle Probleme oder auf grundsätzliche Herausforderungen oder setzen politische Schwerpunkte für die Zukunft durch Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, die dem Landtag zugeleitet werden. Zu Themen, die als besonders wichtig erachtet werden, werden Regierungserklärungen ausgearbeitet, die vor dem Parlament gehalten werden. Als staatliche Behörden kommen sie einer umfassenden Informationspflicht gegenüber den Medien und der Bevölkerung nach, indem sie auf Landespressekonferenzen und in Pressemitteilungen ihre Politik erläutern und ihren Standpunkt darstellen.