Staat oder Land?
Wer kennt nicht die Diskussion bei dem Spiel „Stadt – Land – Fluss“, wenn unter „Land“ Grönland, England, Deutschland, Schottland, Estland oder Lettland eingetragen werden.
Die deutsche Sprache unterscheidet nicht nach dem völkerrechtlichen Charakter eines Gebiets, rein aus dem Namen kann nicht hergeleitet werden, ob ein „Land“ ein Staat ist (Deutschland, Estland, Lettland) oder Teil eines größeren und mehrere Bestandteile umfassenden Staates (Grönland, England, Schottland). Ganz zu schwiegen, dass von „Lummerland“ nie eine Regierung oder ein Staatspräsident bekannt wurde. Der umgangssprachliche Begriff „Land“ reicht also nicht aus.
Dieser umgangssprachliche Begriff „Land“ sollte reserviert sein für das Bundesland als Teil des Bundesstaates – allerdings auch nur in Deutschland und Österreich. In der Schweiz heißt dieser Teil „Kanton“, in den USA „State“ – also Staat, Bundesstaat, dessen Begriff wir für den Gesamtstaat reservieren wollen.
Um die Verwirrung voll zu machen, heißt der höchste Beamte eines Ministeriums auch in den Bundesländern „Staatssekretär“, der Amtssitz des Ministerpräsidenten in den Ländern heißt z.B. in Bayern „Staatskanzlei“, seine Behörde „Staatsministerium“.
Nachtragen bleibt, dass Grönland Teil Dänemarks ist, England, Schottland und Wales bilden zusammen Großbritannien, das wiederum Teil des Vereinigten Königreichs (von Großbritannien und Nordirland) ist. Letzteres ist der offizielle Staatsname (abgekürzt UK, United Kingdom).