Prüforganisationen

Wer ein Auto hat, muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO. Neuwagen müssen erst nach drei Jahren und dann alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung. Die Abgasuntersuchung ist mittlereile wieder ein Bestandteil der Hauptuntersuchung.



Der Text dieser Seite ist verfügbar unter der Lizenz CC BY 4.0 International
Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de

Bitte beachten Sie eventuell abweichende Lizenzangaben bei den eingebundenen Bildern und anderen Dateien.