Prävention von Extremismus, Antisemitismus und Formen von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF)

Einführung

Der Umgang mit menschenabwertenden und antidemokratischen Haltungen ist laut §1 Schulgesetz BW Teil des professionellen Auftrages von Schulen. Die entsprechenden Angebote des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) verstehen sich als Unterstützung zur Umsetzung der Leitperspektive Bildungs für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV; siehe Bildungsplan 2016), des Leitfadens Demokratiebildung (2019), der Staatsverträge des Landes mit den israelitischen Religionsgemeinschaften (2010) sowie den Sinti und Roma (2013) und der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur interkulturellen Bildung (2013), Demokratiebildung (2018) sowie zur jüdischen Geschichte und Kultur in Schule und Unterricht (2016).
Aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schulen ergibt sich – in Abgrenzung vom Auftrag der Sicherheitsbehörden – das Handlungsfeld, antidemokratischen und menschenabwertenden Haltungen frühzeitig entgegenzuwirken. Diese pädagogische Arbeit soll mit Konzepten zum professionellen Umgang mit Diskriminierung verzahnt werden.

 Das ZSL entwickelt hierfür in enger Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) Konzepte zur Primärprävention und Intervention und legt dabei statt eines Extremismusbegriffes sicherheitspolitischer Prägung das Konzept der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit zugrunde, das die Gleichzeitigkeit unterschiedlicher Abwertungs- und Diskriminierungsformen (z. B. Antisemitismus, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit, Homophobie etc.) sichtbar macht.

Als neueste Publikation zu diesem Thema steht die Handreichung zum Umgang mit Antisemitismus an Schulen zur Verfügung.


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Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de

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