Europarat - Einführung

Der Europarat wurde im Jahre 1949 vor dem Hintergrund der Erfahrung mit den faschistischen Diktaturen von den Regierungen von Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich als eine zwischenstaatliche politische Organisation gegründet. Als ständiger Sitz wurde Straßburg (Frankreich) bestimmt. Die 10 Gründungsmitglieder verpflichteten sich auf die strikte Achtung von Demokratie und Menschenrechten und die Wahrung der Lebensqualität für ihre Bürger durch eine Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts. Mit dieser Organisation war keine militärische (wie in der 1948 gegründeten WEU) oder wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit (wie in der 1957 gegründeten EWG) beabsichtigt.

Die Mitgliedschaft im Europarat bedeutet eine grundlegende Verpflichtung auf die gemeinsamen Ziele, weshalb die Erweiterung der Mitglieder auf die Staaten des östlichen Mitteleuropa ein großer Schritt bei der Auflösung der Machtblöcke nach 1989 war. Alle (neuen) Mitglieder der EU waren vorher dem Europarat beigetreten.

Auch fast 60 Jahre nach seiner Gründung sieht sich der Europarat mit vielen gesellschaftspolitischen Herausforderungen konfrontiert und beobachtet aufmerksam die Gefahren für die Demokratie, die sich aus Terrorismus, Rassismus und Antisemitismus, organisiertem Verbrechen, Korruption und Menschenhandel ergeben. Die Organisation setzt sich mit den gemeinsamen gesellschaftspolitischen Fragen unserer Zeit auseinander und versucht, zu einer gemeinsam formulierten Antwort zu kommen.

Heute sind im Europarat 46 Mitgliedstaaten mit mehr als 800 Europäern vereint, fünf weitere Staaten haben einen Beobachterstatus (Japan, Kanada, Mexiko, der Vatikan, die Vereinigten Staaten von Amerika).

Der Europarat als zwischenstaatliche politische Organisation verfolgt heute folgende Ziele:

  • Schutz der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit,
  • Förderung und Entwicklung einer europäischen Identität und der kulturellen Vielfalt,
  • Suche nach Lösungen für die gesellschaftlichen Probleme unserer Zeit (Minderheiten, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz, Umweltschutz, Klonen von Menschen, Aids, Drogen, organisierte Verbrechen usw.),
  • Festigung der demokratischen Stabilität Europas durch Unterstützung von Reformen in Politik, Gesetzgebung und Verfassungsrecht.

Grundlage der Arbeit sind eine Reihe von konkreten Verträgen der Mitgliedsstaaten untereinander, die den Schutz der Menschenrechte in einem breiten Spektrum von gesellschaftlichen Feldern zum Inhalt haben. Darunter sind z.B.:

  • die Europäische Menschenrechtskonvention (Konvention Nr. 5, 4.11.1950),
  • die Europäische Sozialcharta (1961, revidiert 1996),
  • das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (1987, geändert 2002),
  • das Rahmenübereinkommen zum Schutz Nationaler Minderheiten (1995).

Als zwischenstaatliche Organisation, die keine Souveränitätsrechte abgetreten bekommt, umfasst der Europarat drei Ebenen der Vertretung:

  • Entscheidungsinstanz des Europarats ist das Ministerkomitee, dem die Außenminister der Mitgliedsstaaten bzw. deren Ständige Vertreter angehören.
  • Beratende Gremien sind:
    • die Parlamentarische Versammlung, die aus von den nationalen Parlamenten entsandten Abgeordneten besteht,
    • der Kongreß der Gemeinden und Regionen Europas, in dem die Gemeinden und Regionen vertreten sind.
  • Darüber hinaus steht der Europarat im Dialog mit über 400 Nichtregierungsorganisationen (NROs), denen er den Beraterstatus verliehen hat.