Die Bundesregierung

Die Bundesregierung, auch Kabinett genannt, besteht aus dem Bundeskanzler* und den Bundesministern. Wer Bundesminister wird, entscheidet der Bundeskanzler, der Bundespräsident ernennt in aller Regel auf Vorschlag des Kanzlers die Minister. Die Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung geht aus Art. 65 GG hervor, nach dem der Bundeskanzler innerhalb der Bundesregierung mit seiner "Richtlinienkompetenz" die Grundzüge der Politik bestimmt und dafür auch verantwortlich ist.

Umfang und Zuschnitt der Ressorts (des Aufgabenbereichs der Ministerien) bestimmt der Bundeskanzler, zieht aber dazu selbstverständlich die Regierungskoalition zu Rate.

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Ministern entscheidet die Bundesregierung nach Mehrheit (Kollegialprinzip).

Die Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) enthält Regelungen über die Zusammenarbeit zwischen Bundeskanzler und Bundesministern, über die Zusammenarbeit der Bundesminister untereinander sowie einige Regelungen hinsichtlich Parlamentarischer Staatssekretäre, (beamteter) Staatssekretäre, weiterer politischer Beamter und sonstiger höherer Beamter in Bundeskanzleramt und Bundesministerien. Sie enthält die vier Teile: Bundeskanzler (I.), Stellvertretung des Bundeskanzlers (II.), Bundesminister (III.) und Bundesregierung (IV.).

 

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* Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird für Ämter und Titel die neutrale Form gewählt, unter der prinzipiell sowohl männliche als auch weibliche Geschlechtsform zu verstehen sind.