26.05.2023 Biologie
16.04.2023 Kursstufe

Informationen und Materialien zum Fach Biologie in allen Schulformen und für alle Schulstufen

Sicherheit im Biologieunterricht

Hier finden sie Links zu den Seiten der Arbeitsgruppe Sicherheit des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sowie der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) und den Seiten des Landesinstituts für Schulentwicklung (LS). Dort sind unter anderem von der Arbeitsgruppe Sicherheit erstellte allgemeine Informationen zur Sicherheit, Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen (GBU) und Musterbetriebsanweisungen zu finden. 

 

 

Landesinstitut für Schulentwicklung                          gefahrstoffe-schule-bw.de                         Unfallkasse Baden-Württemberg

 

 

Handlungshilfen für fachkundige Lehrkräfte, Hinweise zur Organisation einer Sammlung (UKBW)

In dieser Zusammenstellung finden Sie wichtige Tipps zur Ausstattung von Fachräumen, dem Umgang mit Gasbrennern, biologischen und chemischen Arbeitsstoffen, zur Lagerung und Entsorgung von Chemikalien und biologischen Arbeitsstoffen sowie rechtliche Grundlagen.

Download Handlungshilfe .pdf

 

 

Biologische Arbeitsstoffe (Bakterienkulturen, Federn, Heuaufguss, ...)

Für den Biologieunterricht besonders hervorzuheben ist die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung für biologische Arbeitsstoffe analog der Schutzstufe 1. Hierzu hat die Arbeitsgruppe Sicherheit eine Muster-Dokumentation erstellt, auf deren Grundlage jede Biologielehrkraft diese Beurteilung durchführen sollte. Dies ist spätestens alle zwei Jahre zu wiederholen.

Muster-Dokumentation der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung für biologische Arbeitsstoffe analog der Schutzstufe 1

 

 

Stopfpräparate

Früher wurden biologische Stopfpräparate oft mit giftigen Verbindungen behandelt um sie vor dem Befall durch Museumskäfer der Gattung Anthrenus zu schützen. Einige Schulen haben in ihren biologischen Sammlungen noch viele dieser Präparate. 

Die Arbeitsgruppe Sicherheit empfiehlt für den Umgang mit Stopfpräparaten folgendes:

- die Aufbewahrung erfolgt in geschlossenen Schränken, um Belastungen durch Ausgasungen und Stäube zu vermeiden

- der Transport erfolgt möglichst in geschlossenen Behältern

- ein direkter Schülerkontakt mit den Präparaten ist zu vermeiden (lediglich Anschauung),

- ältere Stopfpräparate mit heute nicht mehr zulässigen Konservierungsmitteln (z.B. Arsenverbindungen) sollten ersetzt werden.

 

 

Chemische Gefahrstoffe:

Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat ein Verzeichnis aller verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss allen betroffenen Beschäftigten zugänglich sein. Dieser Auftrag kann von der Schulleitung auf die Sammlungsleitung übertragen werden.

Eine Möglichkeit dieses Gefahrstoffverzeichnis zu führen ist das online-Portal DEGINTU der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Dieses Portal ermöglicht ebenso das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen. 

https://degintu.dguv.de