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3. Welchen Auftrag hat der Schulkindergarten?

Der Schulkindergarten ist eine schulvorbereitende Einrichtung nach § 20 Schulgesetz.
Ziel ist es, Kinder mit Behinderungen und einem Bedarf an sonderpädagogischer Bildung, Erziehung und Förderung so zu unterstützen, dass sie ein möglichst sinnerfülltes und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft führen können. Der Schulkindergarten unterstützt Kinder im Zugang zu Bildung und bereitet sie auf den Schulbesuch vor. Der Orientierungsplan ist gemeinsame fachliche Grundlage der Arbeit in Schulkindergarten und Kindertagesstätte.  

Die Bildungs-, Entwicklungs- und Lernbereiche im Schulkindergarten orientieren sich an den Bildungs- und Entwicklungsfeldern (Körper, Sinne, Sprache, Denken, Gefühl und Mitgefühl, Sinn, Werte, Religion) des Orientierungsplanes.  

Die verschiedenen Bildungs- und Entwicklungsbereiche werden in der Praxis für das Kind in einer ganzheitlichen und kindgemäßen Spiel-, Alltags- und Lernsituation angeboten und gestaltet. Kompetenzen werden also nicht isoliert gelernt, sondern in Beziehungs- und Handlungskontexten erworben, die für das Kind bedeutsam und sinnvoll sind. Die Fachkräfte im Schulkindergarten stellen dabei eine Passung her zu den Interessen des Kindes, seinen Möglichkeiten und seinem Förderbedarf, damit das Kind sich neue Kompetenzen, Fertigkeiten und Wissen möglichst eigenständig aneignen kann. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den basalen Kompetenzen in den einzelnen Bildungsbereichen. Verlässliche Beziehungen zu den Bezugspersonen im Schulkindergarten und das Miteinander mit den anderen Kindern bilden die Basis für alle Bildungsprozesse. Die enge Zusammenarbeit mit den Eltern als Partner des Schulkindergartens für die Erziehung des Kindes ist dafür unerlässlich.

Um diesem Auftrag gerecht werden zu können, hat der Schulkindergarten folgende Aufgaben:

  • Individuelle Beobachtung und Diagnostik des einzelnen Kindes im Alltag, im Spiel und in gestalteten Situationen
  • Diagnosegeleitete individuelle und zielorientierte Planung der Bildung, Erziehung und Förderung im Team und mit den Erziehungsberechtigten (Förderplanung im Sinne eines abgestimmten Gesamtkonzepts der Förderung)
  • Individuell gestaltete Bildung, Erziehung und Förderung in Gruppen- und Einzelsituationen innerhalb des Gesamtkonzeptes der Förderung
  • Kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
  • Institutionalisierte Zusammenarbeit im Team der Gruppe und der Einrichtung
  • Zusammenarbeit mit Frühförderstellen, anderen Schulkindergärten und Kindertageseinrichtungen
  • Zusammenarbeit mit Schulen im Umfeld
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften und Einrichtungen wie z.B. Ärzten, Therapeuten, Kliniken, Sozial- und Jugendamt u.a.
  • Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten: Mitwirkung bei der Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

Das Team des Schulkindergartens gestaltet diese Aufgabenbereiche nach einer gemeinsam erstellten Konzeption, die den Förderbedarf der Zielgruppe und die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.   

Zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung finden Sie hier den Leitfaden Schulkindergarten - Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

Download: Leitfaden zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Schulkindergarten  [PDF, 6.5 MB] Alle Rechte liegen bei der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg. „METACOM Symbole © Annette Kitzinger”

Leitfaden Übersicht [PDF, 395 KB] Alle Rechte liegen bei der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg. „METACOM Symbole © Annette Kitzinger”

Weiter: Welches sind die personellen und sonstigen Rahmenbedingungen des Schulkindergartens?


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Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de

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