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4. Welches sind die personellen und sonstigen Rahmenbedingungen des Schulkindergartens?

Anders als die Kindertageseinrichtungen (kommunaler Zuständigkeitsbereich) sind Schulkindergärten für Kinder mit Behinderung als schulergänzende Einrichtungen für eine Teilgruppe der Kinder mit Behinderung rechtlich und organisatorisch ausschließlich dem Schulbereich zugeordnet. Die Finanzierung ist wie bei Schulen auf das Land (pädagogisches Personal) und die Kommunen (Sachkosten, Pflege- und Betreuungspersonal) verteilt. Private Schulkindergärten werden im Rahmen der Privatschulfinanzierung bezuschusst (pädagogisches Personal, Sachkostenzuschuss).

Personelle Rahmenbedingungen

In einem Schulkindergarten arbeiten Fachlehrer/innen sowie Erzieher/innen mit einer sonderpädagogischen Zusatzausbildung sowie Lehrkräfte der Sonderpädagogischen Bildungs - und Beratungszentren (ausgebildete Sonderschullehrer/innen). Der jeweilige Träger des Schulkindergartens beschäftigt zudem abhängig vom Schweregrad der verschiedenen Behinderungen und des damit verbundenen Betreuungsaufwandes zusätzliches Pflege-und Betreuungspersonal.

Sonstige Rahmenbedingungen

Je nach Typ des Schulkindergartens werden die Kinder in Gruppen von vier bis zu 12 Kindern gefördert. Die Räume sind je nach Art des Schulkindergartentyps barrierefrei und je nach Bedarf mit besonderen Hilfsmitteln ausgestattet. Die Öffnungszeit der Schulkindergärten wird im Rahmen der verfügbaren Personalausstattung und unter Berücksichtigung anderer Faktoren (z.B. Beförderung der Kinder) jeweils örtlich festgelegt.   

Weiter: Was versteht man unter Intensivkooperation?


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Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de

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