Viele verdienen ihr täglich Brot in der Automobilindustrie und in den Kfz-Service-Betrieben – auf der anderen Seite kommen viele Menschen bei Verkehrsunfällen zu Schaden.

2017_08_VwV_Radfahrausbildung.pdf

Am 01. September trat die neue VwV Radfahrausbildung (Az.: 12-6520.1-120/547) in Kraft, mit der sich einige Änderungen ergeben haben. Beachten Sie deshalb auch besonders die Punkte 2.1 „Die notwendigen motorischen Fertigkeiten und Fähigkeiten der Kinder sollen durch die Schulen bereits frühzeitig ab den Klassenstufen 1 und 2 gefördert werden.“ 2.3 „Die Ausbildungsdauer umfasst neben einer schulischen Vorbereitung im Unterricht einen viermaligen Besuch der Jugendverkehrsschule von mindestens 90 minütiger Dauer.“ 2.4 „Die Schulungsplätze sollten für die gesamte Schulungsdauer frei von störenden Einflüssen sein, um den didaktischen Ablauf des Unterrichts nicht zu unterbrechen. Deshalb sind Schonräume auf Schul- oder Pausenhöfen grundsätzlich nicht für die Radfahrausbildung geeignet.“ Neu sind die Empfehlungen für Ausbildungsplätze im Anhang 2.5 „Die Radfahrausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Lernzielkontrolle abgeschlossen. Bei den Lernzielkontrollen handelt es sich um eine Momentaufnahme, die den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten eine Rückmeldung über die erlangten Fähigkeiten und den gegebenenfalls individuellen Förderbedarf vermitteln soll.“ Die Fahrradprüfung im bisherigen Sinne entfällt.

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