Vorschläge für GFS im Fach Deutsch

Neben mündlichen Leistungen und Klassenarbeiten sieht die Notenbildungsverordnung des Landes Baden-Württemberg auch gleichwertige Leistungen vor.

Jede Schülerin und jeder Schüler muss in Baden-Württemberg am Gymnasium ab Klasse 7 pro Schuljahr eine GFS, eine "gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen", halten, in der Oberstufe in der Regel insgesamt vier. Im Fach Deutsch bieten sich neben klassischen auch kreative Themen an. Sie finden hier Vorschläge für GFS-Themen für die Klassen 7-13.

Bis zu den Herbstferien sollte der Termin abgesprochen, bis zu den Pfingstferien die GFS gehalten sein.

Sollen die Schülerinnen und Schüler eine schriftliche Ausarbeitung anfertigen, bietet es sich an, ihnen das Arbeitsblatt auszugeben, das auch eine Selbstständigkeiterklärung enthält.

Vorgehen:

Idealerweise sollte der Lernende dem Lehrenden drei bis vier Wochen vor der eigentlichen GFS eine Gliederung sowie eine Liste mit den verwendeten Quellen abgeben. Da viele Schülerinnen und Schüler nur noch das Internet als Quelle nutzen, sollte überlegt werden, ob die/der Lehrende mindestens eine Monographie als Quelle verlangt. Das Handout sollte spätestens zwei Tage vor der GFS beim Lehrenden abgegeben sein. Dabei muss darauf geachtet werden, dass es in der Sekundarstufe I nicht mehr als eine Seite umfasst, in der Sekundarstufe II maximal zwei Seiten. Ausnahmen kann es geben, diese sollten aber nicht zur Regel werden, da die Schülerinnen und Schüler lernen sollen, nur das Wichtigste schriftlich festzuhalten.

Die Bewertungskriterien sollten den Schülerinnen und Schüler vor der GFS bekannt sein. Während der GFS sollten die Mitschülerinnen und Mitschüler Notizen zum Vortrag, dem Inhalt und eventuellen Fragen machen. Der Bewertungsbogen kann bei der Bewertung der gehaltenen GFS in der Oberstufe helfen.


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Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de

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