Schülervertrag zur Projektprüfung

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VERTRAG

über die Durchführung der Projektprüfung

Prüfungszeitraum vom ........................... bis ..................................


 

1. Projektthema

  • Das Projektthema ist eine bindende Vorgabe.

  • Die Teilgebiete müssen zum Thema passen.

2. Projektbeschreibung

  • Am .............................. muss jede Gruppe das Formular mit dem Projektplan abgeben.

  • Die Projektgruppe bespricht das Thema mit ihrem Haupt- bzw. Nebenmentor. In diesem Gespräch entscheidet sich, ob das Projektthema in der vorgelegten Form durchgeführt werden kann.

  • Nachdem das Projektthema genehmigt worden ist, beginnt die Vorbereitungsphase. Sie dient der Informations- und Materialbeschaffung.

3. Projektdurchführung

  • Die Projektgruppe ist namentlich festgelegt.

  • Die Projektgruppe kann nicht gewechselt werden.

  • Die tägliche Arbeitszeit beträgt mindestens ..................................................................

  • Jede Schülerin / jeder Schüler arbeitet sorgfältig. Alle Materialien werden in einem Projektordner gesammelt.

  • Am Ende jedes Arbeitstages legt die Gruppe fest, was und von wem dies am nächsten Tag zu erledigen ist. Dieser Arbeitsplan wird schriftlich festgelegt.

 

4. Präsentation und Kolloquium (Gespräch)

  • Die Präsentation und das Prüfungsgespräch dauern pro Schüler oder Schülerin etwa 10 - 15 Minuten.

  • Die Präsentation jeder Gruppe wird durch verschiedene Medien unterstützt.

  • Zur Präsentation legt jede Schülerin oder jeder Schüler einen eigenen Ablaufplan vor.

 

5. Verhaltensregeln

  • Es besteht Anwesenheitspflicht.

  • Pünktliches Erscheinen ist selbstverständlich

  • Den Anweisungen der betreuenden Lehrkräfte muss Folge geleistet werden.

  • Das Schulgelände darf während der Projektprüfung nur mit Genehmigung verlassen werden. Die Genehmigung wird in eine dafür vorgesehene Liste eingetragen.

  • Der Aufenthalt auf dem Schulhof, außerhalb der festgelegten Pausenzeiten, ist nicht erlaubt.

  • Bei Krankheit muss unverzüglich die Schule benachrichtigt werden. Eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten reicht nicht aus. Die Krankheit muss durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden.

  • Wer unentschuldigt fehlt, fällt durch die Prüfung.

  • Wer so oft entschuldigt fehlt, dass eine Bewertung nicht möglich ist, muss eine Einzelprüfung mit Hausarbeit und anschließendem Kolloquium ablegen. Hierfür wird eine neues Teilthema gestellt.

 

6. Täuschung und versuchte Täuschung

  • Die Materialien müssen von den Gruppenmitgliedern selbst hergestellt werden. Ausnahmen sind deutlich zu kennzeichnen. Die Herkunft der Materialien muss offensichtlich sein.

  • Informationen dürfen nur in Ausnahmefällen wörtlich übernommen werden. In der Regel sind sie durch eigene sprachliche Leistungen aufzuzeichnen.

  • Die Prüfung wird in diesem Rahmen ohne fremde Hilfe erledigt.

  • Täuschungshandlungen können zu Notenabzug bis zur Note "ungenügend" führen.


 

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Schüler/in / Erziehungsberechtigter / Schulleitung

 

Ort, Datum: ................................................................................


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Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de

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