Sozialpolitik durch Sozialdisziplinierung im aufgeklärten Absolutismus der Kurpfalz: Die Finanzierung des Mannheimer Zucht-, Irren- und Waisenhauses

Methodenvorschlag

Lernorterkundung

Ersatz für die nicht mehr mögliche Realbegegnung mit dem Mannheimer Zuchthaus bietet u. U. die Archivarbeit bzw. die Arbeit mit Archivalien.

Die gezeigten Quellen stammen aus dem Stadtarchiv Eberbach (Stadt A Eberbach II a, 75, im Findbuch verzeichnet nach der alten Registraturordnung "Abgaben an den Staat").

Ein Transfer auf andere Archive ist denkbar. Vergleichbare Materialien zu den Themen Armenfürsorge, Krankenpflege, "Polizey", Landesfundus, Steuern und Abgaben, Almosen, Hospitäler, Armenhäuser während der Epoche des Absolutismus dürften in vielen Stadtarchiven zu finden sein. Archivpädagogische Projekte bieten sich nicht zuletzt durch die aktuelle Diskussion um Arbeitslosigkeit und Wiedereingliederung von Sozialhilfebeziehern und Arbeitslosen (Hartz IV) an. Auf jeden Fall lohnenswert ist der Einsatz von Kopien gezielt ausgesuchter (gedruckter) Archivalien im Unterricht als Ersatz für eine nicht immer mögliche Realbegegnung mit dem Quellenmaterial. Das Archivpersonal hilft bei der notwendigen Recherche geeigneter Materialien und unterstützt deren Verwendung im Unterricht durch Kopien gerne.

Behandlung des Themas in der Schule:

Die aktuelle Diskussion um Aufbau, Funktionsweise und Bestand unserer sozialen Sicherungssysteme mag auch in der Schule Gesprächsanlass sein, sich im Geschichtsunterricht mit Aspekten staatlicher Sozialfürsorge zu beschäftigen. Anhand einer landesgeschichtlichen Quelle wird hier der Versuch unternommen, Zugang zur gänzlich anderen Alltagswelt unserer Vorfahren im 18. Jahrhundert zu erhalten und gleichzeitig den Blick für die Zeitgebundenheit von sozialer Politik zu schärfen.

Quellen sind das Rohmaterial der Geschichtsschreibung.

Die vorliegenden normativen Schriftquellen T1 und T2 mit ihrem zeittypischen Druckbild können nicht nur dazu herangezogen werden, sich mit Merkmalen und Methoden absolutistischer Verwaltung zu befassen, sondern führen durch die Beiziehung weiterer transkribierter Quellen (T3 und T4) zur Auseinandersetzung darüber, was damals administrativ gewünscht und angeordnet wurde und inwieweit dies durchsetzbar war.

Anhand der autografischen Quelle T 1 lässt sich der Bußgeldkatalog nach Sachgebieten und betroffenen Personengruppen gliedern. Der gesellschaftliche Hintergrund der darin sich spiegelnden Verhaltensnormen sollte thematisiert werden.
Der Oberamtsbefehl in T 2 erlaubt erste Rückschlüsse auf die Durchsetzbarkeit des Bußgeldkatalogs.

Die beiden transkribierten Quellenstücke T 3 und T 4 machen deutlich, wie es in der alltäglichen Verwaltungswirklichkeit im Lande mit der Durchsetzbarkeit der "Strafmandate" und der Einziehung der Bußgelder bestellt war.

Neben dem inhaltlichen Erkenntnisgewinn kann mit den Originaldokumenten gleichzeitig der kritische Umgang mit Schriftquellen auf relativ einfache Art erarbeitet und geübt werden. Bei der Rekonstruktion vergangener gesellschaftlicher Wirklichkeit sollten die Schüler in die Lage versetzt werden, selbst Fragen an die Quelle zu stellen, ihre Aussage zu analysieren und ihren Textgehalt zu bewerten.

Das nachstehende Schema kann dabei Hilfestellung leisten:

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