Zum Gedenktag
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"Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige
Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun
eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie
soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die
Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung
entgegenwirken."
Aus der Proklamation der Bundesrepublik Deutschland
vom 3. Januar 1996 |
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Proklamation der
Bundesrepublik Deutschland
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Der Tag des Gedenkens an die
Opfer des Nationalsozialismus ist ein nationaler Gedenktag in der
Bundesrepublik Deutschland.
Er erinnert besonders an die Opfer des Holocaust, aber auch an alle,
die aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Krankheit, ihres Wertesystems und
ihrer Lebenseinstellungen Oper der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft geworden sind. Der Tag des Gedenkens wurde am 3.
Januar 1996 vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog
eingeführt und auf den 27. Januar festgelegt. Am 27. Januar
1945 befreiten Soldaten der Roten Armee die Überlebenden des
Konzentrationslagers Auschwitz.
zur Proklamation der Bundesrepublik Deutschland
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Zum Gedenktag: Ansprache von Bundespräsident
Roman Herzog
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Proklamation der
Vereinten Nationen
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Am 1. November 2005
erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 27.
Januar in einer Resolution offiziell zum internationalen
Holocaustgedenktag.
Der Gedenktag wird unter anderem in Israel, Großbritannien
und Italien offiziell begangen.
zur Proklamation der Vereinten Nationen
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DenkTag 27. Januar
- 60. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz
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Ein umfassendes
Informationenangebot der Landeszentrale für politische Bildung
Baden-Württemberg über den 27. Januar.
zum Informationenangebot
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letzte Änderung:
2013-08-06