Weimarer Republik - Demokratie ohne Demokraten?

Leitgedanken zum Kompetenzerwerb

 

Autor: Dr. Rainer Hennl (Arbeitskreis RP Karlsruhe)

Die Weimarer Republik stellte den ersten Versuch dar, in ganz Deutschland eine demokratische Republik zu errichten, und von daher kann das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als „eine modifizierte Neubelebung“ (Friedrich Karl Fromme) der Weimarer Verfassung gesehen werden.
Aber es lässt sich keine ungebrochene Traditionslinie von der Weimarer zur Bonner bzw. Berliner Republik ziehen, denn bei der Gründung der Bundesrepublik stand auch das „Schreckgespenst von Weimar“ Pate und nicht ohne Grund wurde der Titel der durch Fritz René Allemann geleisteten Analyse der frühen Bundesrepublik - „Bonn ist nicht Weimar“ - zum geflügelten Wort.

Entsprechend wird die schulische Beschäftigung mit der Weimarer Republik einerseits im Sinne einer positiven demokratischen Traditionsbildung wirken, sich aber andererseits kritisch mit der Frage auseinandersetzen, warum sich Weimar als „überforderte Republik“ (Ursula Büttner) erwies und scheiterte.

Auf diese Weise kann über das Thema „Weimarer Republik“ neben der Sach- und Methodenkompetenz in besonderer Weise die Reflexions- und Orientierungskompetenz der Schülerinnen und Schüler gefördert werden, was mit den Bildungsplänen der Haupt- und Werkrealschule („Die Kenntnis und das Verständnis vergangener Epochen fördert die Orientierung im gegenwärtigen und zukünftigen gesellschaftlichen Leben“, S. 132), der Realschule („Historische Bildung vermittelt … das Wissen um die geschichtliche Begründung der menschlichen Existenz im Allgemeinen wie auch der eigenen, das heißt Geschichtsbewusstsein wird entwickelt“, S. 104) und des Gymnasiums („Der Geschichtsunterricht der gymnasialen Oberstufe verfolgt das Ziel, ein Geschichtsbewusstsein zu fördern, das zur Reflexion befähigt“, S. 217) in Einklang steht.

Bei der (in der Haupt- und Werkrealschule nicht obligatorischen) Behandlung der Weimarer Republik die Perspektive auf die Geschichte Badens, Württembergs und Hohenzollerns zu eröffnen, empfehlen prinzipiell die Bildungspläne aller Schularten

▪ Bildungsplan Haupt- und Werkrealschule:
„Beispiele aus der Lokal- und Regionalgeschichte … regen zum Vergleich mit der eigenen Lebenssituation an“, S. 133

▪ Bildungsplan Realschule:
„Durch die Anleitung zum sachgerechten Umgang mit historischen Zeugnissen der näheren Heimat soll auf allen Stufen das Interesse an der Lokal- und Regionalgeschichte geweckt und die Verbundenheit mit dem Heimatraum und seinen Menschen gefestigt werden“, S. 105

▪ Bildungsplan Gymnasium:
„Themen und Zeugnisse der Lokal- und Regionalgeschichte sind in besonderer Weise zu berücksichtigen, weil sie sowohl das historische Interesse am eigenen Lebensraum fördern als auch Ausgangspunkt übergreifender Untersuchungen und Erkenntnisse sein können“, S. 216)

Hierbei können die landesgeschichtlichen Beispiele dienen als

▪ Modell für den „Regelfall“
Exemplarisches Verfahren; Beispiele: Ermordung Erzbergers durch Rechtsterroristen und strafrechtliche Verfolgung bzw. Nichtverfolgung der Tat; „Goldene Zwanziger“ in Baden und Württemberg,

▪ als Kontrast zur allgemeinen Entwicklung
Kontrastives Verfahren; Beispiele: Bildung und Zusammensetzung der Revolutionsregierungen 1918 auf Reichs- und Landesebene; Wahlergebnisse und Regierungsbildung ab 1930 auf Reichs- und Landes-
bzw. Regierungsbezirksebene

▪ als Mittel, um die Wechselwirkungen zwischen Reichs- und Landesebene in
den Blick zu nehmen
Interdependentes Verfahren; Beispiele: Ruhrkampf, Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise, Notverordnungspolitik Württembergs 1930-33

▪ als zusätzliches, vertiefendes Beispiel
Additives Verfahren; Beispiele: Verlauf der Novemberrevolution auf Reichs-, Landes- bzw. Regierungsbezirksebene, „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten auf Reichs-, Landes- bzw. Regierungsbezirksebene

- Arbeitskreis Landeskunde/Landesgeschichte RP Karlsruhe -


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