Kooperation

Zuständigkeiten außerhalb der Schule | Unterstützung und Netzwerke - Wo ist was? | Kooperation mit Eltern / Erziehungsberechtigten | Kooperation mit Schulsozialarbeit... | Unterstützung der Lernenden | Gelingensfaktoren | Zurück zur Übersicht

 

ZUSTÄNDIGKEITEN AUßERHALB DER SCHULE

Wichtige Voraussetzungen für das Erlernen einer Sprache und das Zurechtfinden und Ankommen in einer fremden Gesellschaft und Kultur sind soziale und sprachlich hochwertige Kontakte. Der Unterricht allein reicht hier meist nicht aus. Notwendig ist, vielfältige Lerngelegenheiten für die Schülerinnen und Schüler auch außerhalb des Unterrichts zu schaffen und sie (und ihre Familien) dazu zu motivieren, an Angeboten und Maßnahmen der Kommune und von Vereinen teilzunehmen. Dabei gilt es, die Gegebenheiten vor Ort zu betrachten, um die für die Schule passenden Angebote zu finden. Die Schule nimmt hierbei die Rolle des Vermittlers ein und fungiert, wenn möglich, als Partner in einem Netzwerk, das die Schülerinnen und Schüler unterstützt. Die Organisation außerschulischer Angebote fällt nicht unter die Zuständigkeit der Schule. Es ist allerdings im Sinne einer durchgängigen Förderung zielführend und sinnvoll, mit den Institutionen und Ansprechpartnern außerschulischer Maßnahmen zu kommunizieren und zu kooperieren, um so zu gewährleisten, dass einheitliche bzw. passende Zielsetzungen im Mittelpunkt stehen, (von der Schule) definierte Anforderungen erfüllt werden und so eine kontinuierliche und durchgängige Förderung gewährleistet ist.

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UNTERSTÜTZUNG UND NETZWERKE - WO IST WAS?

Der Aufbau von Netzwerken auf unterschiedlichen Ebenen ist in verschiedenen Bereichen notwendig.Netzwerkarbeit (vgl. Salem/Dobutowitsch 2013) kann zwischen verschiedenen Institutionen und Personen stattfinden:

  • zwischen Schulen mit dem Schwerpunkt der Förderung schulunerfahrener bzw. nichtsozialisierter und nichtalphabetisierter Schülerinnen und Schüler
  • Schulen und Vereinen sowie Arbeitskreisen und Ehrenamtlichen, die die schulische Arbeit unterstützen
  • Schule und Schulverwaltung

 Tipps

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KOOPERATION MIT ELTERN / ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN

Wichtige Voraussetzung für eine zielführende und durchgängige Förderung ist die Kommunikation und Kooperation mit den Eltern/Vormündern der Lernenden. Ebenso wichtig wie das Wissen um häusliche und außerschulische Unterstützungsmöglichkeiten für ihre Kinder sind Informationen über das Schulsystem und dessen Anforderungen sowie Möglichkeiten der Partizipation. Allerdings gestaltet sich diese Zusammenarbeit häufig schwierig, da neben fehlenden Informationen über das deutsche Schulsystem auch unterschiedliche Erwartungen und ein abweichendes Rollenverständnis sowie Verständigungsschwierigkeiten in der deutschen Sprache eine große Herausforderung darstellen. Daher muss zunächst geklärt werden, ...

  • in welcher Form die Kommunikation mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten stattfinden kann (Prüfen, inwieweit die Eltern in der Lage sind, Informationen in der deutschen Sprache zu verstehen oder in welcher Situation das Hinzuziehen eines  Dolmetschers / einer Dolmetscherin notwendig ist),
  • welches Verständnis von Elternmitwirkung auf beiden Seiten (Schule/Lehrer und Eltern bzw. Schulsystem des Herkunftslandes) vorhanden ist und wie die Erwartungen aller Beteiligten sind,
  • dass ein regelmäßiger Austausch über die schulische Entwicklung und Laufbahnmöglichkeiten für eine realistische Einschätzung auf beiden Seiten (Eltern/Erziehungsberechtigte/Vormünder und Schülerinnen und Schüler) förderlich ist,
  • dass die Stärkung von Resilienzfaktoren im häuslichen Umfeld eine große Rolle spielt. So können die Kinder und Jugendlichen emotional ermutigt und unterstützt werden, wenn die besonderen Anforderungen und Angebote der Schule bekannt sind. Wichtige Voraussetzungen dafür sind z. B.ein eigener Arbeitsplatz und Zeit und Raum zum Erledigen von schulischen Aufgaben, aber auch zum Ausruhen/Ausgleich. Falls das häusliche Umfeld dies nicht bzw. noch nicht zur Verfügung stellen kann, dann kann zumindest die elterliche Einsicht in die Notwendigkeit eines Arbeitsplatzes in der Schule die Motivation der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Info Unterstützung durch Dolmetscher und Personen, die Einblick in das Schulsystem und Abläufe im Schulalltag haben z.B. Elternstiftung
Elternmentoren aus Schulelternschaft 


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KOOPERATION MIT DER SCHULSOZIALARBEIT, BERATUNGSLEHRKRÄFTEN UND SCHULPSYCHOLOGISCHER BERATUNGSSTELLE

Für die Arbeit mit schulisch nichtsozialisierten und nichtalphabetisierten Schülerinnen und Schülern ist eine Unterstützung im sozial-emotionalen Bereich von großer Bedeutung. Es bedarf sowohl für die Lernenden als auch für die Lehrkraft der Unterstützung von Seiten der Schulsozialarbeit, der Beratungslehrkraft und gegebenenfalls auch der schulpsychologischen Beratungsstelle.

Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit
Wichtige Voraussetzungen für den Umgang miteinander und den Unterricht sind die Stärkung sozialer Kompetenzen und das Zurechtfinden in einer Gruppe. Hierfür und auch für die psychologische Bewältigung von Übergangssituationen hält die Schulsozialarbeit vielfältige Angebote, die sowohl auf einzelne Kinder und Jugendliche als auch auf die ganze Gruppe ausgerichtet sind, bereit. Diese müssen den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht und von den Lehrpersonen genutzt werden. Auch kooperative Spiele und das kooperative Lernen können durch Angebote der Schulsozialarbeit in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen angebahnt werden.

Ebenso sollten die Lernenden zur Nutzung der Angebote ermutigt werden, da sie diese Form der sozialen Unterstützung in der Regel aus ihren Herkunftsländern nicht kennen und einen Bedarf von sich aus nicht identifizieren. Die Beziehung zur Schulsozialarbeit wird idealerweise schon in der Vorbereitungsklasse angelegt. Die Schulsozialarbeit ist für die Lernenden eine wertvolle und wichtige Anlaufstelle in der Schule, da diese für sie die Möglichkeit des neutralen Austausches mit einem Erwachsenen bietet, der unabhängig von einer Bewertung/Benotung ist und einen „anderen Blick“ auf die Dinge hat. Die aktive Einbindung der Schulsozialarbeit in das Kompetenzteam ist sinnvoll.

Zusammenarbeit mit Beratungslehrkraft
Beratungslehrkräfte bieten Strategien für den besseren Umgang mit (Versagens-) Ängsten, beraten und unterstützen die Schülerinnen und Schüler (und deren Eltern) bei Problemen in der Bewältigung des Schulalltags und zeigen den Lernenden unterschiedliche Lernstrategien auf. Gerade bei der Übergangsbegleitung kommt diesen Unterstützungsangeboten eine besondere Rolle zu, da sich die betroffenen Lernenden und ihre Eltern mit ihren Ängsten häufig allein gelassen fühlen und diese gegenüber den Lehrpersonen nicht offen ansprechen wollen bzw. können.

Zusammenarbeit mit schulpsychologischer Beratungsstelle
Die Schulpsychologischen Beratungsstellen bieten Fortbildungen sowie Supervision für Lehrpersonen zum Umgang mit belasteten Kindern und Jugendlichen in der Schule an. Lehrkräfte können sich auch im Rahmen einer Einzelfallberatung zu dieser Thematik an die jeweils zuständige Schulpsychologische Beratungsstelle wenden. In erster Linie leisten die schulpsychologischen Beratungsstellen eine Unterstützung der Lehrpersonen, in Einzelfällen/Ausnahmefällen kann eine Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern (unter bestimmten Voraussetzungen) in diesem Zusammenhang sinnvoll sein. Die schulpsychologische Beratungsstelle bietet keine Therapie an. In diesem Fall werden die betroffenen Personen an andere Stellen verwiesen.

Unterstützung der Lernenden
Sommerschulen:
In den letzten beiden Sommerferienwochen werden an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg Sommerschulen für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf von Klasse 3/4 und ab Klasse 7 angeboten.  „Die Sommerschulen in Baden-Württemberg fördern Schülerinnen und Schüler durch ein einwöchiges Bildungsangebot während der Sommerferien in Deutsch sowie in den Fächern Mathematik und Englisch. Ein am Erleben orientiertes qualifiziertes Rahmenprogramm ergänzt das Konzept“ (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2017, Sommerschulen in Baden-Württemberg – Leitfaden, S.8). Zusammen mit einem Kooperationspartner können Schulen einen Antrag stellen.„Die Kooperationspartner setzen sich für ein Rahmenprogramm zur Abrundung des schulischen Angebots ein und tragen somit wesentlich zur Lernmotivation bei. Erlebnisorientierte Elemente sollen die projektartigen Bildungsangebote außerhalb der Schule ergänzen. Den Kindern sollen insbesondere überfachliche, soziale, personale und methodische Kompetenzen vermittelt und Freude am gemeinsamen Lernen gefördert werden“.

KooBO-Z
„Die Kooperative Berufsorientierung für neu Zugewanderte (KooBO-Z) ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler im Alter von 10-20 Jahren in VKL- oder VABO-Klassen. In einer Gruppe setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Kompetenzen im Zusammenhang mit der Berufsorientierung auseinander. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der praktischen Arbeit. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Bildungs- und Ausbildungswege in Deutschland kennen und erhalten Einblicke in die Berufswelt durch Betriebsbesichtigungen oder Hilfestellung bei Bewerbungen für Praktika.“ (Bildungsangebote für Flüchtlinge und Zuwanderer). Gemeinsam mit einem außerschulischen Kooperationspartner arbeiten die Schülerinnen und Schüler an einer Lösung eines realen beruflichen Problems. Ziel ist, dass am Ende ein Produkt, eine Lösung  oder eine Präsentation stehen.

 

GELINGENSFAKTOREN

  • Kontinuität (Strukturen, Personen)
  • Zeit und Raum für (sprachliches) Lernen
  • Kooperation und Rücksprache zwischen VKL-Lehrkraft und zusätzlicher Förderlehrkraft bzw. Ansprechpartner im außerschulischen Bereich
  • Vernetzung der einzelnen Institutionen untereinander
  • Einbindung der Eltern/Erziehungsberechtigten (wo möglich)



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Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de

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