Totale Niederlage und Zusammenbruchsgesellschaft in Südbaden

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Die für dieses Modul verwendeten Denkmäler bieten sich an für eine Reflektion über die Art und Weise des Erinnerns bzw. der Auseinandersetzung mit dem Zweiten Weltkrieg:  

- Wie ist es zu bewerten, wenn Soldaten, die wegen Fahnenflucht etc. standrechtlich erschossen wurden, mit anderen, offenbar im Kampf bzw. an Wunden Gestorbenen bestattet sind, ohne dass auf diesen Unterschied auf den Grabsteinen hingewiesen wird?

Das 1998 verabschiedete 'Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege' umfasst unter anderem Urteile von Standgerichten und solche, die aufgrund der sog. 'Kriegssonderstrafrechtsverordnung' vom 17. August 1938 zustande kamen.

B 5

- Sind Formulierungen wie "Auf dem Felde der Ehre gefallen", wie etwa auf dem Kriegerdenkmal in Ehrenstetten, angemessen?

Und, mit Bezug zur Gegenwart: In welcher Form sollte Soldaten gedacht werden, die im Einsatz umgekommen sind, etwa in Afghanistan?

B 12

- Wie ist es zu bewerten, wenn Privatpersonen handschriftlich  an einem Ort wie der 'Kriegergedächtniskapelle' auf dem Ehrenstetter Ölberg die Frage nach einer Täterschaft der Soldaten aufwerfen, an deren Tod dort erinnert wird?

B 13 / B 14

- Wie ist es zu bewerten, wenn Privatpersonen ein öffentliches Denkmal durch das eigenmächtige Hinzufügen einer Tafel verändern - und dabei die Alliierten undifferenziert "Kriegsverbrechen" bezichtigen, womit der elementare Unterschied zum vorsätzlichen Vernichtungskrieg des NS-Regimes verwischt wird?

In diesem Zusammenhang kann auch thematisiert werden, dass die Formulierung "durch Fliegerbomben" offen lässt, unter welchen konkreten Umständen Maria Behringer und Josef Senn getötet wurden. Waren möglicherweise Wehrmachtssoldaten in der Nähe? Waren sie als Zivilisten klar erkennbar - und einfach nur unterwegs von einem Ort zum anderen? Waren sie mit Feldarbeit beschäftigt, um Lebensmittel zu produzieren - die möglicherweise (auch) für die Wehrmacht bestimmt waren?

Diese Fragen berühren letztlich auch die Legitimität des Luftkriegs gegen Städte wie Freiburg, in denen es einerseits militärische Ziele gab, bei denen andererseits jedoch weit überwiegend Zivilisten umkamen. Im Hinblick auf Luftangriffe beispielsweise der USA in Afghanistan etc., bei denen es regelmäßig 'Kollateralschäden' gibt, sind solche Fragen nach wie vor aktuell.

Für die oben erwähnte Möglichkeit der Feldarbeit im Fall von Josef Senn und Maria Behringer spricht, dass - einer Broschüre von Charlotte Eckmann vom Arbeitskreis Ortsgeschichte zufolge - mit den beiden Einheimischen auch ein Pole starb, mutmaßlich ein Kriegsgefangener oder Zwangsarbeiter. Dieser Aspekt kann wiederum Anlass für die Frage sein, weshalb an diesen - bis heute - nicht erinnert wird.

B 15 / B 11

Die Erwähnung des Jahres 1918 in Quelle 3 von AB 2 kann Anlass für eine vertiefte Auseinandersetzung mit den 'Lehren' sein, die die Nationalsozialisten im Kontext der Dolchstoßlegende aus der Niederlage im Ersten Weltkrieg zu ziehen suchten, etwa im Hinblick auf Hitlers Ausführungen über Deserteure in 'Mein Kampf' (B 16; 538.-542. Auflage, 1940).

Damit lassen sich auch die potentiell verheerenden Folgen von Verschwörungstheorien bzw. 'Fake News' thematisieren.

B 16

 


- Arbeitskreis Landeskunde/Landesgeschichte an der ZSL-Regionalstelle Freiburg -


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