1960er- und 1970er Jahre:

"1968", Wertewandel: alternative Lebensformen

Liberalisierungsprozesse und Emanzipationsbewegungen

Ort/Region

Kurzbeschreibung

 Biberach Revolte in der Provinz? 1968 in Oberschwaben

Flugblatt: Demokratie oder Polizeistaat

Flugblatt: Demokratie oder Polizeistaat

Die Lernenden beschäftigen sich mit der 68er-Bewegung im nördlichen Bodenseeraum und im kleinstädtisch geprägten Oberschwaben. Ausgehend von Flugblättern und weiteren Bildquellen der ‚68er‘ stehen zunächst verschiedene Protestformen und Ziele sowie die Träger der Proteste im Mittelpunkt. Im Anschluss daran setzen sich die Lernenden mit der Frage: „Was bleibt (von 68 heute noch)?“ auseinander. Dazu werden Zeitzeugengespräche gesichtet und Folgen bzw. Spuren der 68er in Oberschwaben gesucht. Zum Schluss wird am Beispiel der 68er-Bewegung die Formulierung eines historischen Sachurteils geübt.
Ludwigsburg Der Baader-Meinhof-Prozess von Stuttgart Stammheim im Staatsarchiv

RAF-Logo

Anhand von Archivdokumenten aus dem Staatsarchiv Ludwigsburg erschließen Schülerinnen und Schüler Vorgänge und Hintergründe der Entstehung der RAF sowie Geschehnisse der ersten Phase des RAF-Terrorismus, die im Baader-Meinhof-Prozess in der Haftanstalt Stuttgart Stammheim verhandelt wurden. Im Zusammenhang mit dem Prozessverlauf setzen sie sich mit Grundfragen des Rechtsstaates auseinander.

Tübingen

Die Studentenbewegung 1968/69 in Tübingen: „Revolutionärer Kampf“ oder „pseudorevolutionäres Treiben“?

Studenten besetzen am 25. Mai 1968

Studenten besetzen am 25. Mai 1968 das Tübinger Rathaus und fordern die Genehmigung für den Einsatz eines Lautsprecherwagens bei Demonstrationen.

Das Unterrichtsmodul für die Sekundarstufe II thematisiert in zwei Doppelstunden die Ereignisse der Tübinger Studentenrevolte in den Jahren um 1968. Im Mittelpunkt des Moduls stehen Flugblätter insbesondere des AStA und des SDS, die in der Flugblattsammlung des Universitätsarchivs Tübingen verwahrt werden. Anhand der Analyse der Flugblätter werden die Lernenden für die Diskrepanz zwischen der Radikalität der Kritik und dem meist eher gemäßigten Vorgehen der Studenten sensibilisiert. Zur Beantwortung der Frage, inwieweit man die Tübinger Revolte um 1968 als „Revolution“ bezeichnen kann, ziehen die Lernenden als Kriterien den revolutionären Anspruch der Wortführer, das konkrete Vorgehen der Studenten und die (teilweise ausbleibenden) Wirkungen der Revolte vor Ort heran. Davon ausgehend kann beurteilt werden, ob „1968“ für Tübingen eine Zäsur darstellte.
   

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Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
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