"Die Mörder sind unter uns" - Der Ulmer Einsatzgruppenprozess 1958

Hintergrund

Zeittafel


22. Juni 1941:

„Unternehmen Barbarossa“: deutscher Überfall auf die Sowjetunion; vier Einsatzgruppen (Sicherheitspolizei – SiPO, bestehend aus Gestapo und Kriminalpolizei – und Sicherheitsdienst – SD) sollen hinter der vorrückenden Wehrmacht die neu eroberten Gebiete „absichern“.

24. Juni bis September 1941:

Einsatzkommandos SD und Staatspolizeistelle (Stapo) Tilsit ermorden im litauischen Grenzgebiet mindestens 5.500 Juden.

bis April 1942:

Einsatzgruppen ermorden ca. 500.000 Menschen.

 

November 1945 bis Oktober 1946:

Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess

15. Oktober 1946:

Uraufführung des DEFA-Films „Die Mörder sind unter uns“, des ersten deutschen Nachkriegsfilms

ab 1951:

NS-Straftaten werden ausschließlich nach deutschem Recht abgeurteilt; 1955: Bundesrepublik erhält volle Gerichtsbarkeit von den Alliierten.

Stahlecker-Karte, Januar 1942

B 7, Stahlecker-Karte, Januar 1942

 

18. April 1955:

Bernhard Fischer-Schweder klagt vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung und löst damit die Aufdeckung seiner SS-Vergangenheit aus.

12. September 1955:

Die Jüdische Gemeinde Stuttgart stellt beim Ulmer Landgericht Strafanzeige gegen Fischer-Schweder wegen Erschießungen von Zivilisten im deutsch-litauischen Grenzgebet im Sommer 1941.

3. November 1955:

Die Landespolizeidirektion Nordwürttemberg stellt ebenfalls Strafanzeige.

August 1956 – April 1957:

Ermittlungen und Vernehmungen; bisher größtes deutsches Strafverfahren nach dem Krieg

28. April 1958:

Beginn des Prozesses gegen das Einsatzkommando Tilsit am Ulmer Landgericht

29. August 1958:

Urteilsverkündung gegen die zehn Angeklagten

  

Bernhard Fischer-Schweder (Dreifach-Porträt)

B 3, Bernhard Fischer-Schweder (Dreifach-Porträt)

 

Herbst 1958:

Gründung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg

1960:

Verjährung von Totschlagsdelikten (nach 15 Jahren, berechnet ab 1945)

1965:

Debatte um Verjährung von Mord nach 20 Jahren; Einigung: Verjährungsfrist beginnt ab 1950.

1969:

Strafrechtsänderungsgesetz: Verbrechen wg. Völkermord verjähren nicht.

1979:

keine Verjährung bei Mord

2011/2016:

Wende in der Rechtsprechung: Prozess gegen John Demjanjuk am Landgericht München II (2011); der Bundesgerichtshof bestätigt 2016 die neue Auffassung: Angeklagte waren als Teil des personellen Apparates in die Organisation der Massentötungen eingebunden.

  

Ona Rudaitis

B 8, Ona Rudaitis

 

 


- Arbeitskreis Landeskunde/Landesgeschichte an der ZSL-Regionalstelle Tübingen -


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