„…dass ich mit der Vergasung der Geisteskranken direkt ganz bestimmt nichts zu tun hatte“
Der Tübinger Grafeneck-Prozess 1949

Methodenvorschlag

Bildungsplan

Standardstufe: 9 Grundschule       Sek. I     X Sek. II     X

Inhaltbezogene Kompetenzen:

3.3.1 Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg – Zerstörung der Demokratie und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Die Schülerinnen und Schüler können
(7) die sich aus der Singularität der nationalsozialistischen Verbrechen ergebende Verantwortung begründen (Schuld, Mitschuld, „Schlussstrich“, Verantwortung)

Begiffe:

„Euthanasie“, Widerstand, Schuld, Mitschuld, „Schlussstrich“, Verantwortung

Prozessbezogene Kompetenzen:

Reflexionskompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können
4. Sach- und Werturteile analysieren, selbst formulieren und begründen

Orientierungskompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können
4. eigene und fremde Wertorientierungen erklären und überprüfen
5. die Übertragbarkeit historischer Erkenntnisse auf aktuelle Probleme und mögliche Handlungsoptionen für die Zukunft erörtern

Leitperspektive "Bildung für Toleranz und Vielfalt":

Wertorientiertes Handeln, Toleranz / Solidarität / Inklusion / Antidiskriminierung, Formen von Vorurteilen / Stereotypen / Klischees

 


- Arbeitskreis Landeskunde/Landesgeschichte RP Tübingen -


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Quelle: https://www.schule-bw.de

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