„…dass ich mit der Vergasung der Geisteskranken direkt ganz bestimmt nichts zu tun hatte“ Der Tübinger Grafeneck-Prozess 1949

Autor: Markus Fiederer

- Arbeitskreis Landeskunde/Landesgeschichte RP Tübingen -

 

B 3 Topographische Karte vom 23. Dezember 1947 (Voruntersuchungen der Staatsanwaltschaft Tübingen zu den „Euthanasie“-Morden in Grafeneck)

 

Kurzbeschreibung der Einheit/des Moduls:

Das Modul thematisiert anhand des Tübinger Grafeneck-Prozesses (1949) die Schwierigkeiten einer adäquaten juristischen Aufarbeitung der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Massenmorde nach dem Krieg. Anhand ausgewählter Passagen der Prozessakten werden die Lernenden für die Diskrepanz zwischen präziser historischer Aufarbeitung und scharfer Verurteilung des Massenmordes einerseits und der milden strafrechtlichen Beurteilung andererseits sensibilisiert. Die Prozessakten verdeutlichen, dass es sich bei den „Euthanasie“-Morden in Grafeneck um ein staatliches „arbeitsteiliges Großverbrechen“ handelte. Dies kann auf drei Ebenen zu einem vertieften historischen Verständnis beitragen: Die „Arbeitsteilung“ sensibilisiert die Lernenden für Charakter und „Effizienz“ des nationalsozialistischen Vernichtungssystems. Sie fordert gleichzeitig dazu heraus, zur Frage der individuellen Verantwortung der Beteiligten Stellung zu nehmen - zum Beispiel zur Verantwortung des Krankenpflegers Heinrich Unverhau, auf den das Zitat im Titel des Moduls zurückgeht. Nicht zuletzt veranschaulichen die milden Urteile ein Grundproblem der entstehenden Bundesrepublik: Defizite bei der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen.

Das Unterrichtsmodul ist für Jahrgangsstufe 9 konzipiert, aber auch für die Kursstufe geeignet. Es fördert vor allem die Reflexions- und Orientierungskompetenz.

1 Hintergrund
  Zeittafel
  Bedeutung
2 Methodenvorschlag
  Bildungsplan
  Didaktische Hinweise
  Verlaufsplanung mit Materialien
3 Materialien und Medien
  Übersicht
4 Service
  Literatur, Links, Sonstiges

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