„…dass ich mit der Vergasung der Geisteskranken direkt ganz bestimmt nichts zu tun hatte“
Der Tübinger Grafeneck-Prozess 1949

Methodenvorschlag

Didaktische Hinweise


Anhand der Diskrepanz zwischen den Dimensionen der „Euthanasie“-Massenmorde einerseits und der Bilanz der Strafverfolgung im Tübinger Grafeneck-Prozess andererseits werden die Lernenden für die Schwierigkeiten einer adäquaten juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen sensibilisiert. Anhand der Prozessakten nehmen sie die Entlastungsargumentationen der Täter, die Anklage des Staatsanwalts und das Urteil des Gerichts in den Blick und werden jeweils zu einer Beurteilung der Perspektive herausgefordert. Abschließend beurteilen die Lernenden, ob die juristische Aufarbeitung der Grafenecker „Euthanasie“-Morde im Tübinger Prozess gescheitert ist. Ein Transfer sensibilisiert für die „Fernwirkungen“ der unzureichenden Aufarbeitung der NS-Verbrechen auf die junge Bundesrepublik – bis hin zur Kritik der Studentenbewegung der 60er-Jahre.

In einer optionalen zweiten Doppelstunde vertiefen die Lernenden ihre Erkenntnisse über den arbeitsteiligen Charakter der „Euthanasie“-Morde. Sie vergleichen die Argumentationen zweier leitender Beamter im württembergischen Innenministerium, die sich die Verantwortung für die Morde gegenseitig zuschieben und damit direkt widersprechen. In einem abschließenden Transfer setzen sie die erworbenen Kenntnisse in Beziehung zum zweiten „arbeitsteiligen Großverbrechen“ der Nationalsozialisten, der Shoah.


- Arbeitskreis Landeskunde/Landesgeschichte RP Tübingen -


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